Michael G. arbeitet bei einer Handels-Firma.
Er braucht die neue Prothese für seine Arbeit.
Zum Beispiel:
- um auf Computertasten zu drücken
- um Prospekte umzublättern
- um Produkte zu zeigen.
Es gibt ein Problem.
Aber niemand kümmert sich darum.
Alle schieben das Problem nur weiter.
Achitz sagt: Die Verwaltung hat schlecht gearbeitet.
G. hat zuerst einen Antrag an die ÖGK gemacht.
Der Antrag ist sehr lange bei der ÖGK geblieben.
Dann hat die ÖGK den Antrag an die PVA weitergegeben.
Die PVA hat sich auch viel Zeit für den Antrag gelassen.
Achitz sagt in der ORF-Sendung „ Bürgeranwalt “ am 17. Mai: Die Verwaltung schiebt das Problem hin und her.
Die Sozialversicherungsträger sollen sich ausmachen: Wer ist zuständig?
Das soll der Betroffene nicht merken.
Aber klar ist: Die Sozial-Versicherung muss die Prothese bezahlen.
UN-Behindertenrechtskonvention: Menschen mit Behinderung sollen in der Gesellschaft mitmachen können.
Michael G. braucht eine Prothese.
Eine Prothese ist ein künstliches Körper-Teil.
Zum Beispiel ein künstlicher Arm oder ein künstliches Bein.
Deshalb muss die Sozial-Versicherung die Prothese bezahlen.
Aber die UN-Behindertenrechtskonvention sagt: Menschen mit Behinderung sollen überall mitmachen können.
Das ist egal, ob sie die Prothese für die Arbeit brauchen oder privat.
Er sagt: Mit der Prothese ist man wieder ein richtiger Mensch.

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