Ältere Menschen haben ein Recht auf Teilhabe.

Das heißt:

Sie sollen in der Gesellschaft mitmachen können.

Und sie haben ein Recht auf Privatsphäre.

Das heißt:

Sie sollen auch Sachen für sich selbst machen können.

Das sagt Volksanwalt Achitz zum Internationalen Tag der älteren Menschen am 1. Oktober.

Die Menschen leben immer länger.
Das ist gut.
Aber es gibt immer mehr ältere Menschen.
Österreich ist darauf noch nicht gut vorbereitet.
Ältere Menschen haben ein Recht auf Teilhabe.
Das heißt:
Sie sollen in der Gesellschaft mitmachen können.
Zum Beispiel:

  • im kulturellen Leben
  • im politischen Leben.

Dafür müssen die Alten-Heime und Pflegeheime in der Nähe von den Städten sein.
Und es muss Barriere-Freiheit geben.
Zum Beispiel:

  • in Zügen
  • an Bahnhöfen
  • an öffentlichen Plätzen.

Das sagt Bernhard Achitz.
Bernhard Achitz ist Volks-Anwalt.
Er sagt das am 1. Oktober.
Der 1. Oktober ist der Internationale Tag der älteren Menschen.
Ältere Menschen haben auch ein Recht auf Privatsphäre.
Das heißt:
Sie sollen auch mal alleine sein können.
Dafür brauchen sie zum Beispiel ein Einzel-Zimmer im Alters-Heim.

Man soll Altersheime nicht auf die grüne Wiese bauen!

Die UN-Behindertenrechts-Konvention ist ein Gesetz.
Die kurze Form ist: UN-BRK.
Das Gesetz sagt:
Menschen mit Behinderung sollen überall mitmachen können.
Zum Beispiel:

  • in der Natur
  • auf der Straße
  • in Häusern
  • auf freien Plätzen
  • in der Öffentlichkeit.

Und sie sollen Infos bekommen können.
Und sie sollen mit anderen Menschen reden können.
Walter Achitz sagt:
Altenheime und Pflegeheime müssen an den richtigen Orten sein.
Dann können alte Menschen und pflegebedürftige Menschen überall mitmachen.
Es gibt eine Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern.
Die Vereinbarung heißt: 15a-Vereinbarung.
In der Vereinbarung steht:
Altenheime und Pflegeheime müssen an den richtigen Orten sein.
Sie müssen mitten in der Stadt sein.
Dann können die Menschen dort überall mitmachen.

Die Volksanwaltschaft prüft die Menschen-Rechte in Altenheimen und Pflegeheimen.
Dafür hat die Volksanwaltschaft Arbeits-Gruppen.
Die Arbeits-Gruppen besuchen mehr als 500 Einrichtungen.
Die Arbeits-Gruppen sagen den Einrichtungen vorher nicht Bescheid.
Manchmal finden die Arbeits-Gruppen Probleme in den Einrichtungen.
Die Probleme sind schlecht für die Teilhabe von den Bewohnern und Bewohnerinnen.
Teilhabe heißt:
Alle Menschen sollen in der Gesellschaft mitmachen können.
Zum Beispiel:

  • Eine Einrichtung in Tirol ist weit weg von einer Stadt.
    In der Stadt leben rund 10.000 Menschen.
    Man kann nur über eine steile Straße zu der Einrichtung kommen.
    Die Einrichtung ist sehr weit oben in den Bergen.
    Deshalb können die Bewohner und Bewohnerinnen nicht spazieren gehen.
    Und sie können nicht vor der Einrichtung stehen bleiben.
  • Ein Pflege-Heim in der Steiermark hat eine steile Straße vor dem Eingang.
    Die Straße ist ein großes Problem für Menschen mit Gehbehinderung.
    Und die Straße ist ein großes Problem für Menschen im Roll-Stuhl.
    Sie können nicht alleine zu den Geschäften an der Haupt-Straße kommen.
    Und sie können nicht alleine zum Kaffee-Haus kommen.

Braucht jemand ein Einzel-Zimmer?
Das darf nicht vom Geld abhängen.

Die UN-BRK sagt auch:
Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf Privatsphäre.
Das heißt:
Niemand darf einfach in das Privatleben von Menschen mit Behinderung eingreifen.
Zum Beispiel:

  • in die Familie
  • in die Wohnung
  • in Briefe
  • in andere Wege von der Kommunikation.

Das gilt für alle Menschen mit Behinderung.
Dabei ist egal:

  • wo sie sind
  • wie sie wohnen.

Auch Menschen mit Behinderung in Pflegeeinrichtungen sollen Privatsphäre haben.
Sie sollen einen Bereich für sich haben.
Dort sollen sie sich wohlfühlen können.
Und niemand soll sie stören.
Achitz sagt:
Menschen mit Behinderung müssen wählen können:
Wollen sie ein Einzel-Zimmer oder ein Mehr-Bett-Zimmer?
Das darf nicht vom Geld abhängen.

Manchmal besuchen die Kommissionen von der Volksanwaltschaft die Bewohner und Bewohnerinnen.
Die Bewohner und Bewohnerinnen sagen den Kommissionen:
Sie wollen lieber in einem Einzel-Zimmer wohnen.
Sie wollen keine andere Person im Zimmer haben.
Die andere Person macht zum Beispiel:

  • stöhnen
  • schnarchen
  • schreien
  • klagen.

Vielleicht kommen auch Besucher und Besucherinnen zu der anderen Person.
Die Besucher und Besucherinnen sind manchmal rücksichtslos.
Das heißt:
Sie denken nicht an die andere Person im Zimmer.
Die Bewohner und Bewohnerinnen haben auch verschiedene Bedürfnisse.
Zum Beispiel:

  • Die einen wollen es wärmer im Zimmer haben als die anderen.
  • Die einen wollen zu einer anderen Zeit schlafen als die anderen.

Das macht Stress.
Und es macht Probleme beim Schlafen.
Achitz sagt:
Man darf solche Probleme nicht mit Medikamenten lösen.
Zum Beispiel:

  • mit Schlafmitteln
  • mit Psycho-Pharmaka.

Psycho-Pharmaka sind Medikamente für die Psyche.
Die Medikamente machen eine Freiheits-Beschränkung.
Das heißt:
Die Menschen können nicht mehr frei sein.
Dafür gibt es Regeln in einem Gesetz.
Das Gesetz heißt: Heimaufenthaltsgesetz.
Die kurze Form ist:
HeimAufG.

Manchmal wohnen 2 Menschen in einem Zimmer.
Die Menschen müssen sich gut verstehen.
Die Menschen brauchen bei der Pflege Privatsphäre.
Dafür gibt es zum Beispiel:

  • Paravents
  • Vorhänge.

Eine Einrichtung in Tirol hat die Kommission vor 5 Jahren zu Besuch gehabt.
Die Kommission hat gesagt:
Die Einrichtung braucht mehr Paravents.
Aber die Einrichtung hat immer noch nicht genug Paravents.


Übersetzung durch Künstliche Intelligenz

Person mit Rollator auf einem Fußweg durch eine Wiese Altersheime sollten nicht auf die grüne Wiese gestellt werden Fotocredit: Pixabay/Antranias