Die Mutter von Herrn D. hat Geld für ein Projekt beantragt.
Das Geld ist von der Basis-Förderung Bund.
Die Basis-Förderung Bund hat gesagt: Sie bekommen das Geld.
Das war Anfang März.
Aber die Mutter von Herrn D. ist gestorben.
Herr D. hat das dem Land Kärnten und der KPC gesagt.
Er hat auch gesagt: Es gibt eine Vollmacht.
Und der Notar weiß Bescheid.
Vielleicht reicht die Vollmacht nicht aus.
Dann wird ein Nachlass-Kurator eingesetzt.
Am 9. April hat Herr D. die Zusage für das Geld bekommen.
Aber am 15. April wurde die Zusage zurückgenommen.
Herr D. hat nämlich nicht alle Regeln eingehalten.
Zum Beispiel:
Er hatte keinen Wohn-Sitz am Ort von dem Projekt.
Der Hand-Werker und der Notar haben immer wieder gefragt:
Wie ist der Stand von dem Projekt?
Deshalb hat Herr D. eine neue Prüfung von dem Antrag gefordert.
Das Land Kärnten sollte den Antrag prüfen.
Aber Herr D. hat keine Antwort mehr bekommen.
Herr D. hat sich bei Volksanwältin MMag.
Elisabeth Schwetz beschwert.
Er hat sich über 2 Sachen beschwert:
1. Das Land Kärnten hat den Antrag nicht geprüft.
2. Das Land Kärnten hat falsche Infos weitergegeben.
Deshalb wurde die Zusage für das Geld zurückgenommen.
Herr D. hat einen Antrag für eine Förderung gemacht.
Die Förderung ist für das Klima.
Der Antrag war für seine Mutter.
Die Mutter ist aber gestorben.
Das Land Kärnten hat gesagt: Die Mutter von Herrn D. hat eine Vollmacht gemacht.
Aber die Vollmacht reicht nicht aus.
Und Herr D. hätte früher sagen müssen: Er wohnt in Kärnten.
Das Klima-Ministerium hat im April 2025 gesagt:
Der Antrag von Herrn D. ist wieder aktiv.
Das heißt: Der Antrag wird wieder bearbeitet.
Auch die KPC hat gesagt: Wir haben mit der Finanzprokuratur gesprochen.
Die Finanzprokuratur kümmert sich um Geld-Sachen vom Land.
Die Finanzprokuratur hat gesagt:
Der Antrag von Herrn D. wird wieder bearbeitet.
Die Mutter von Herrn D. war die Förderwerberin.
Das heißt: Sie wollte die Förderung bekommen.
Sie hat alle Sachen richtig gemacht.
Aber es gibt nur eine Basis-Förderung für Herrn D.
Das heißt: Er bekommt nur einen Teil von der Förderung.
Denn es gibt auch eine Landes-Förderung für Kärnten.
Für die Landes-Förderung hätte Herr D. einen Antrag machen müssen.
Herr D. hätte keine Förderung bekommen.
Aber die Volksanwaltschaft hat geholfen.
Deshalb bekommt Herr D. jetzt 6.000 Euro Förderung.
Volksanwältin Schwetz sagt: Herr D. hat den Antrag für seine Mutter gemacht.
Deshalb steht ihm das Geld zu.
Ohne das Einschreiten der Volksanwaltschaft wäre Herr D. ohne Förderung abgefertigt worden, so Volksanwältin Schwetz.
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