Internationales

Die Volksanwaltschaft übermittelt Berichte an die UNO.

Dazu zählen Schattenberichte über den Fortschritt der Republik Österreich bei der Umsetzung einer UN-Konvention. Diese Berichte werden an das zuständige UN-Komitee übermittelt, das diesen Prozess überwacht. Schattenberichte werden parallel zu den von den Vertragsstaaten zu erstellenden Berichten erstellt. Sie fließen mit diesen zusammen in die Gesamtbewertung durch das UN-Komitee ein. Ein Schattenbericht kann sich auf den gesamten Regierungsbericht beziehen. Er kann sich aber ebenso mit Teilaspekten des Regierungsberichts beschäftigen oder aufzeigen, was dieser nicht abdeckt.

Schattenberichte sind damit Teil des Universellen Überprüfungsmechanismus (UPR). Mithilfe des UPR wird regelmäßig die Menschenrechtslage in Österreich überprüft.