Das Amt der OÖ Landesregierung verwies in Erwiderung einer Anfrage der „Bürgeranwalt“-Redaktion auf eine bereits an die Volksanwaltschaft übermittelte Stellungnahme: Dieser zufolge seien im Juli, August und September 2019, Juni 2021, Mai, Juni und Juli 2022, Jänner 2023 sowie Februar und März 2024 Polizeikontrollen durchgeführt worden. Der Schwerverkehr hätte bei den Kontrollen nur 2,3 Prozent betragen, weswegen das Fahrverbot für Fahrzeuge über 5 Tonnen nicht aufrecht zu erhalten gewesen wäre. Der Bürgermeister der Gemeinde teilte mit, dass die Gemeinde an der Erstellung eines Verkehrskonzepts großes Interesse habe. Das Verkehrskonzept soll in Kürze präsentiert werden.
Volksanwältin Gaby Schwarz zeigte in der Sendung wenig Verständnis, warum die gefährliche Situation nicht entschärft wird, um die Sicherheit für die Anrainerinnen und Anrainer zu erhöhen. Es sei der nachvollziehbare Wunsch aller Betroffenen, dass wieder ein Fahrverbot von 5 Tonnen verordnet werde, sodass der Durchzugsverkehr nicht mehr die Gemeindestraße durch die Siedlung, sondern die Landesstraße benutzt. Die Volksanwaltschaft wird sich über den weiteren Verlauf und das Verkehrskonzept berichten lassen.
Nachgefragt: Autotuning-Szene im Erholungsgebiet Wien-Oberlaa
Im Juli 2022 hatte die Volksanwaltschaft in der Sendung „Bürgeranwalt“ berichtet, dass in dem Erholungsgebiet Wien-Oberlaa Autorowdies der Tuning- und Roadrunner-Szene im Siedlungsgebiet Beschleunigungsrennen und Hupkonzerte mit Reifenquietschen veranstalteten, wodurch sich die Bewohnerinnen und Bewohner belästigt und gefährdet fühlten. Der damals zuständige Volksanwalt Dr. Walter Rosenkranz forderte Verkehrsbeschränkungen und mehr Polizeikontrollen. Erste Maßnahmen nach der Sendung wurden zwar gesetzt. Die betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner sahen die Probleme damit aber noch nicht als gelöst an.
Inzwischen wurden weitere Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung gesetzt: Parkbuchten wurden gesperrt, Tempo-30-Zonen wurden ausgeweitet und Fahrbahnen wurden verengt. Die Polizei führte Planquadrate durch und setzte mobile Radargeräte ein. Die Situation habe sich einem Polizeisprecher zufolge dadurch „merklich verbessert“. Ein ebenfalls gefordertes Nachtfahrverbot lasse weiterhin auf sich warten, ziehe jedoch auch erhebliche Einschränkungen für den Anrainerverkehr und Geschäftsverkehr nach sich.
Wie Volksanwältin Gaby Schwarz anmerkte, habe sich auch die Rechtslage geändert und bei eklatanten Geschwindigkeitsübertretungen sei mittlerweile sogar die Beschlagnahme von Fahrzeugen möglich. Auch hinsichtlich des Nachtfahrverbots wären für die Anrainerinnen und Anrainer sowie Hotelbetriebe Ausnahmegenehmigungen vorstellbar. „Es gibt hier also noch Luft nach oben“, so die Volksanwältin.