Ist Lienz zu weit weg für eine persönliche Begutachtung?
„Die Rechtslage ist eindeutig“, so Achitz in der „Bürgeranwalt“-Sendung am 28. Juni 2025, „sowohl das ASVG als auch die UN-Behindertenrechtskonvention verlangen, dass Hilfsmittel wie Elektrorollstühle zur Verfügung zu stellen sind, wenn sie notwendig sind, um Menschen persönliche Mobilität zu ermöglichen.“ Im konkreten Fall von Gabriela R. kritisierte Achitz die fragwürdigen Begründungen, mit denen die ÖGK Tirol den Rollstuhl abgelehnt hat: „Zuerst hieß es, sie kann eh noch mit Rollator gehen und braucht daher keinen Rollstuhl. Später dann: Sie ist zu krank, um den Elektrorollstuhl sicher bedienen zu können.“ Das schloss der Chefarzt der ÖGK offenbar aus allgemeinen Informationen über die Erkrankung. Persönlich überzeugen wollte sich die ÖGK davon allerdings nicht. Laut Aussage der Familie von Gabriela R. würde die ÖGK solche Begutachtungen nur in Innsbruck und Umgebung machen – der Weg nach Osttirol, wo R. lebt, war offenbar zu weit.
