Derzeit wird intensiv über eine Gesundheitsreform diskutiert. „Es ist wichtig, den Fokus auf jene Menschen zu setzen, die in solchen Diskussionen gerne vergessen werden: Benachteiligte Gruppen wie Armutsbetroffene, Menschen mit Behinderungen und Frauen, sowie nicht zuletzt Menschen, die von Rassismus im Gesundheitssystem betroffen sind“, sagte Volksanwalt Bernhard Achitz, der das NGO-Forum am 27. Mai in den Räumen des Dachverbands der Sozialversicherungsträger moderierte: „Besonders betroffen sind Menschen, die zu mehreren dieser Gruppen gehören, denn Diskriminierung tritt nicht isoliert auf.“
Die Volksanwaltschaft organisiert jedes Jahr ein NGO-Forum zu einem konkreten Thema und gibt der Zivilgesellschaft die Möglichkeit, sich mit Behörden aus Bund und Ländern, mit Vertreterinnen und Vertretern der Sozialversicherung und natürlich mit Politikerinnen und Politikern auszutauschen. In den vergangenen Jahren war es etwa um die nach wie vor überfällige Verankerung Sozialer Grundrechte in der Verfassung gegangen, oder um Kinderrechte. Die Ergebnisse hat die Volksanwaltschaft in Tagungsbänden zusammengefasst und veröffentlicht: https://volksanwaltschaft.gv.at/berichte/ngo-forum-tagungsbaende/
Armutskonferenz: System hat nicht nur blinde Flecken, sondern schwarze Löcher
„Je geringer Einkommen und sozialer Status, desto größer das Erkrankungsrisiko, zum Beispiel bei Diabetes, Depression, Rückenschmerzen. Aber nicht nur die Belastungen sind unterschiedlich verteilt, sondern auch die Ressourcen, um die Belastungen zu bewältigen“, sagte Martin Schenk von der Armutskonferenz: „Die reichsten zehn Prozent leben zehn Jahre länger als die ärmsten zehn Prozent.“
Armutsbetroffene sind jetzt auch überdurchschnittlich von der Teuerung betroffen. Schenk: „Wir fahren alle durch denselben Sturm, aber wir sitzen nicht alle im selben Boot: die einen in der Yacht, die anderen in der Nussschale.“ Während Menschen mit Geld bei Kassenarztlücken auf Privatmedizin ausweichen können, verzichten Menschen ohne Geld sogar auf dringend notwendige Behandlungen: Sie gehen nicht zum Zahnarzt, weil sie Angst haben, dass das teuer werden könnte – die Kasse übernimmt ja gerade im Zahnbereich viele Leistungen nicht. „Leiste ich mir den Selbstbehalt für Stiftzähne oder die Miete? Was nützen mir die schönsten Zähne, wenn ich dann wieder auf der Straße lande?“, hat eine armutsbetroffene Frau zu Schenk gesagt.
Der Ansatzpunkt für Verbesserungen liegt aber oft gar nicht im Gesundheitssystem selbst, sondern in der Sozialpolitik oder in der Bildungspolitik, so Schenk: „Kinder mit chronischen Erkrankungen leben überproportional in Alleinerzieher*innen-Haushalten. Aber gerade für sie gibt es zu wenig Kindergartenplätze.“ Dann kann die Mutter (oder der Vater) nicht arbeiten gehen, die Armut verfestigt sich, und darunter leidet wieder die Gesundheit.
Brigitte Heller vom Verein Lichterkette meinte, „im Gesundheitssystem gibt es nicht nur blinde Flecken, sondern schwarze Löcher!“ Soziale Absicherung ist für Menschen mit chronischen Erkrankungen mit Begutachtungsterminen verbunden, etwa für Pflegegeld oder Frühpension. „Für Menschen mit psychischen Erkrankungen sind Begutachtungen sehr schwierig, sie müssen sozusagen beweisen, dass sie krank sind. Menschen mit Angststörungen sind oft kaum in der Lage, Begutachtungstermine wahrzunehmen.“ Gutachter*innen müssen besser ausgebildet werden, und am besten sollten die Begutachtungen alle von einer ausgelagerten Begutachtungsstelle durchgeführt werden.
Während Medikamentenknappheit für Menschen mit Geld in manchen Fällen bedeutet, dass sie sich Ersatz auf dem freien Markt besorgen, kann sie bei Menschen mit psychischen Erkrankungen sogar zum Tod führen – Thema Suizidgedanken, wenn Psychopharmaka nicht verfügbar sind. Armutsbetroffene können sich die notwendigen Medikamente nicht woanders selbst beschaffen.
Im psychiatrischen Bereich sind unfreiwillige Behandlungen wegen Selbst- oder Fremdgefährdung ein ganz großes Thema, vor allem bei Jugendlichen. „Wäre genug Personal da, könnte man viele Betroffene ohne Zwangsmaßnahmen und Psychopharmaka beruhigen“, sieht Heller auch hier einen Zusammenhang mit der Finanzierung.
Das Recht auf Gesundheit steht in der Menschenrechtskonvention. Aber, so Heller: „Recht ist ja nett, aber wie kann ich das einklagen? Österreich hat nicht einmal die Sozialen Grundrechte in der Verfassung verankert – das ist ein riesiger blinder Fleck!"
