Land Oberösterreich verhindert, dass junger Mann mit Autismus Künstleratelier besucht

Julian H. ist 18 Jahre alt und ein Künstler, der stundenlang mit Papier und Farben verbringen kann. Julian H. hat Autismus und die Pflegestufe 6 – damit er weiterhin künstlerisch tätig sein kann, möchte er ein Atelier einer Einrichtung des Diakoniewerks in Gallneukirchen besuchen, rund 25 Kilometer von seinem Wohnort Freistadt entfernt. Seit Jahren schon pendelt er nach Gallneukirchen, wo er die Schule besucht hat. In der Einrichtung hat er bereits ein zweijähriges Praktikum absolviert. Bisher hat der Bund die Fahrten bezahlt, aber seit seinem 18. Geburtstag wäre das Land Oberösterreich zuständig. Das Land will nicht zahlen und sagt, H. soll stattdessen eine Einrichtung in Freistadt besuchen. Dort gibt es aber keine mit Atelier und künstlerischem Schwerpunkt. Und H. müsste sich an völlig neue Bezugspersonen gewöhnen.

Die Volksanwaltschaft hat Julian H.s Problem aufgegriffen, Landeshauptmann Thomas Stelzer damit konfrontiert und am 14. Juni auch in der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ auf eine Lösung gedrängt. Volksanwalt Bernhard Achitz: „Jede Änderung gewohnter Abläufe ist für Menschen mit Autismus eine riesige Belastung. Es ist nicht nachvollziehbar, dass Julian H. nicht in die Einrichtung seiner Wahl darf. Auch sein Psychiater meint, er wäre in Gallneukirchen gut aufgehoben. Das darf nicht an den Transportkosten scheitern! Auch die UN-Behindertenrechtskonvention sieht vor, dass auf Julian H.s Willen Rücksicht genommen wird – ich erwarte, dass das Land Oberösterreich das ermöglicht.“

Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verpflichtet, die persönliche Mobilität von Menschen mit Behinderung sicherzustellen. Darüber sind umfangreiche Maßnahmen im Bereich Arbeit und Beschäftigung zu treffen. Das betrifft insbesondere den Zugang zur Beschäftigung. „Die Verweigerung einer entsprechenden Förderung wegen ein paar Kilometern Fahrstrecke widerspricht dem Grundgedanken der individuellen Förderung von Menschen mit Behinderung“, sagt Volksanwalt Achitz: „Österreich hat sich zur Umsetzung der UN-BRK verpflichtet, und diese Verpflichtung gilt selbstverständlich auch für die Bundesländer.“


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