Die Volksanwaltschaft hat Julian H.s Problem aufgegriffen, Landeshauptmann Thomas Stelzer damit konfrontiert und am 14. Juni auch in der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ auf eine Lösung gedrängt. Volksanwalt Bernhard Achitz: „Jede Änderung gewohnter Abläufe ist für Menschen mit Autismus eine riesige Belastung. Es ist nicht nachvollziehbar, dass Julian H. nicht in die Einrichtung seiner Wahl darf. Auch sein Psychiater meint, er wäre in Gallneukirchen gut aufgehoben. Das darf nicht an den Transportkosten scheitern! Auch die UN-Behindertenrechtskonvention sieht vor, dass auf Julian H.s Willen Rücksicht genommen wird – ich erwarte, dass das Land Oberösterreich das ermöglicht.“
Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verpflichtet, die persönliche Mobilität von Menschen mit Behinderung sicherzustellen. Darüber sind umfangreiche Maßnahmen im Bereich Arbeit und Beschäftigung zu treffen. Das betrifft insbesondere den Zugang zur Beschäftigung. „Die Verweigerung einer entsprechenden Förderung wegen ein paar Kilometern Fahrstrecke widerspricht dem Grundgedanken der individuellen Förderung von Menschen mit Behinderung“, sagt Volksanwalt Achitz: „Österreich hat sich zur Umsetzung der UN-BRK verpflichtet, und diese Verpflichtung gilt selbstverständlich auch für die Bundesländer.“