Chronisch krankem Mädchen wird schulischer Aufstieg verwehrt – Volksanwalt Christoph Luisser kämpft für die kleine Sophie

Bettlägerige Schülerin hätte sich nach vier Jahren Heimunterricht Präsenztests unterziehen müssen. Volksanwalt Christoph Luisser erreichte Etappensieg für chronisch krankes Mädchen.

Die Mutter der zwölfjährigen Sophie aus Wiener Neustadt wandte sich im Frühjahr 2026 hilfesuchend an die Volksanwaltschaft. Nach einer COVID-Infektion erkrankte das Mädchen schwer und ist seitdem bettlägerig. Aufgrund einer attestierten Transportunfähigkeit und Bildschirmbefreiung wird das Mädchen seit vier Jahren durch einen Heimlehrer von zuhause aus unterrichtet. Leistungsüberprüfungen konnte sie stets im Beisein eines Lehrers der Schule daheim durchführen. Trotz des Lernwillens und der vollen kognitiven Leistungsfähigkeit wird ihr der Aufstieg in die nächste Schulklasse auf diskriminierende Art und Weise erschwert. 

Trotz bewilligtem Heimunterricht und Bettlägerigkeit – Sophie sollte Tests in Schule schreiben

Für Volksanwalt Luisser ist klar – hilfsbedürftigen und lernbereiten Kindern muss geholfen werden. Anstatt Zukunftshoffnungen und Zuversicht zu wecken, wird ein ambitioniertes Kind und dessen Familie im Ungewissen gelassen. Obwohl eine Transportunfähigkeit ärztlich bescheinigt wird, hätte Sophie nach vier Jahren problemlosen Heimunterrichts für Tests und Schularbeiten plötzlich physisch in die Schulen kommen müssen. Für ein von schwerer Krankheit gezeichnetes Kind stellt dies einen untragbaren Zustand dar.

„Der abrupte Sinneswandel seitens der Schulleitung, nach vier Jahren zufriedenstellender Leistungsergebnisse und Lernerfolge, plötzlich einschneidende Maßnahmen zum Nachteil eines jungen Menschen zu setzen, ist nicht nur rechtlich falsch, sondern auch menschlich nicht nachvollziehbar“, kommentierte Volksanwalt Christoph Luisser die Entscheidung.

Digitale Prüfungen für Sophie wieder möglich

Dank des beherzten Eingreifens von Volksanwalt Christoph Luisser einigte man sich mit der niederösterreichischen Bildungsdirektion nunmehr vorläufig auf die digitale Durchführung der Leistungsüberprüfungen.

Für Volksanwalt Luisser ein Etappensieg, jedoch keine zufriedenstellende Lösung. „Einem schwerkranken Kind wird von der niederösterreichischen Bildungsverwaltung der einzige Halt im Leben genommen“, sagte Luisser weiter. Immerhin ist für die kleinen Sophie aufgrund ihrer Licht- und Geräuschempfindlichkeit die Bildschirmarbeit beinahe unmöglich und stellt für sie ein gesundheitliches Risiko dar. Die traurige Ironie an der Sache: Vom Gegenstand „Digitale Grundbildung“ ist sie hingegen befreit.

Inwieweit der Bildungsdirektion und der Schule die Zukunft und Bildungschancen eines vom Schicksal gezeichneten Kindes wert sind, ist noch offen und wird sich an den künftigen Entscheidungen messen. Für Christoph Luisser jedenfalls ist klar, dass er auch weiterhin mit Nachdruck für die Rechte der jungen Sophie energisch eintreten und nicht locker lassen wird.


Volksanwalt Christoph Luisser