„Warum der Gemeinderat diese Umwidmung veranlasst hat, ist absolut nicht nachvollziehbar“, betont Volksanwältin Gaby Schwarz. Die Begründung, dass eine Zufahrtsstraße für die Erschließung einer neuen Siedlung benötigt werde, lässt die Volksanwältin nicht gelten. „Die Verkehrsfläche hört an der Grenze zum Nachbargrundstück auf – warum wurde diese Fläche nicht auch umgewidmet? Zudem ist hinter dem Nachbargrundstück eine Freifläche gewidmet, die jegliche Bebauung ausschließt. Ich fordere die Gemeinde auf, die derzeit rechtswidrige Widmung durch eine gesetzmäßige zu ersetzen“, so die Volksanwältin.
Nachgefragt: Bedenkliche Widmung eines Betriebsbaugebiets für einen Holzbetrieb
„Nachgefragt“ wurde im Fall der Widmung eines Betriebsbaugebiets für einen Holzbetrieb in der Marktgemeinde Offenhausen. Die Volksanwaltschaft hat im Jahr 2018 Missstände in der Gemeindeverwaltung festgestellt. Von der Gemeinde wurde bei der Bezirkshauptmannschaft nicht angezeigt, dass für verschiedene bauliche Anlagen keine Baubewilligungen vorliegen. Viel kritischer war jedoch, dass die Gemeinde zur Sanierung der Bauführungen den Flächenwidmungsplan ändern wollte und Teile des land- und forstwirtschaftlichen Grünlandes in Betriebsbaugebiet umwidmen wollte. Noch im Jahr 2018 beschloss der Gemeinderat von dem Vorhaben Abstand zu nehmen und stellte das Änderungsverfahren ein.
Heuer, sechs Jahre später, leitete der Gemeinderat neuerlich eine Änderung der Flächenwidmung ein. Trotz fachlicher Bedenken der Raumordnungsabteilung des Landes und der Umweltanwaltschaft beschloss der Gemeinderat die Umwidmung. „Diese Änderung widerspricht den Raumordnungszielen, da Zersiedelungen zu vermeiden sind und mit Grund sparsam umzugehen ist. Der Ball liegt nun beim Land, das die Möglichkeit hat, die Genehmigung zu versagen. Ich erwarte, dass eine sorgfältige Prüfung erfolgt“, appelliert Volksanwältin Gaby Schwarz.