Volksanwaltschaft kontrolliert als unabhängiger Überwachungsmechanismus Screening- und Asylgrenzverfahren

Überwachung der Menschenrechte nach dem neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) – Kontrolle durch Bundeskommission, Bereichsleiterin Judith Kohlenberger

Das reformierte Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) verpflichtet alle Mitgliedstaaten zur Einrichtung eines unabhängigen Überwachungsmechanismus. Dieser soll sicherstellen, dass während der neuen Screening- und Asylgrenzverfahren an den EU-Außengrenzen die Menschenrechte eingehalten werden. In Österreich hat der Gesetzgeber die Volksanwaltschaft mit dieser Aufgabe betraut. Die Volksanwaltschaft setzt dafür die Bundeskommission ein, die auch schon bisher für den Straf- und Maßnahmenvollzug zuständig ist. Für Besuche der Einrichtungen, an denen das Screening- und das Grenzverfahren stattfinden soll, wurde Frau PD Dr. Judith Kohlenberger mit der Bereichsleitung betraut.

Das Screeningverfahren, das am Beginn eines jeden Asylverfahrens durchzuführen ist, dient der Erfassung der Daten der einreisenden Personen. Es umfasst u.a. die Identifizierung, eine vorläufige Gesundheitskontrolle wie auch eine Sicherheitskontrolle. Erst nach Abschluss des Screenings wird das Asylverfahren oder ein Rückkehrverfahren eingeleitet. Die Volksanwaltschaft kontrolliert als unabhängiger Überwachungsmechanismus, ob der Zugang zum Asylverfahren gewährleistet ist, das Kindeswohl beachtet wird und ob Inhaftnahmen mit den unions- und völkerrechtlichen Vorgaben kompatibel sind. Sollte es zu fundierten Anschuldigungen von Menschen- oder Grundrechtsverletzungen kommen, werden diese umgehend untersucht und gegebenenfalls Ermittlungen eingeleitet.

Auch im Grenzverfahren ist eine Überprüfung durch den unabhängigen Überwachungsmechanismus vorgesehen. Dieses beschleunigte Asylverfahren wird bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen (geringe Anerkennungswahrscheinlichkeit der betroffenen Asylwerbenden) im Anschluss an das Screening durchgeführt. Die Volksanwaltschaft kontrolliert die gesetzmäßige Anwendung dieser beschleunigten Verfahrensart und die rechtmäßige Betreuung und Unterbringung dieser Personen während des Verfahrens.


Schild: Grenzübergang nach Österreich Als unabhängiger Überwachungsmechanismus kontrolliert die Volksanwaltschaft, ob der Zugang zum Asylverfahren gewährleistet ist, das Kindeswohl beachtet wird und ob Inhaftnahmen mit den unions- und völkerrechtlichen Vorgaben kompatibel sind. Bildnachweis: Steindy / Wikimedia