Aufgaben
Die Aufgaben des Menschenrechtsbeirats umfassen alle Gebiete der präventiven Prüftätigkeit der Volksanwaltschaft.
Eine wichtige Beratungsfunktion kommt dem Menschenrechtsbeirat bei der Festlegung von Prüfschwerpunkten zu. Der Beirat unterstützt die Volksanwaltschaft und ihre Kommissionen bei der Entscheidung darüber, welche Schwerpunkte bei der präventiven Kontrolle von Orten der Freiheitsentziehung gesetzt werden sollen.
- Der Menschenrechtsbeirat macht außerdem Vorschläge für Prüfstandards. Diese sollen ein einheitliches Vorgehen der Kommissionen gewährleisten. Dabei erstattet der Menschenrechtsbeirat Stellungnahmen über den Umfang und die Methodik zur Bearbeitung der Prüfschwerpunkte durch die Kommissionen.