Zwischenzeitig seien jedoch einige Eltern direkt mit Beschwerden an die Volksanwaltschaft herangetreten. Rosenkranz: „Diese haben gar nicht gewusst, dass es bereits ein Prüfverfahren in der Volksanwaltschaft gibt.“ Die Schilderungen der Eltern über die Berichte der Kinder, die Traumatisierungen - von Schlafstörungen bis zum „Nichtausblendenkönnen der Bilder“ - ließen das Geschehen noch dramatischer aussehen, als aus den Zeitungsartikeln zu erahnen. „Obwohl die Medienberichte schon aufwühlend genug waren - die Schilderungen der Eltern vom Zustand der Kinder nach diesem Unterricht waren ein noch stärkerer Tobak“, so Rosenkranz.
Die Volksanwaltschaft wird in diesem Prüffall anhand des Einzelfalls die Konzepte der Sexualpädagogik, die Unterrichtsmittel und Lernbehelfe durchleuchten und außerdem überprüfen, wie mit der Kritik der Eltern seitens der Schulbehörde umgegangen wurde und wird. „Vielleicht ist die Dimension dieses Falles Grund für die bis dato ausstehende Reaktion seitens des Bildungsministers. Jetzt erwäge ich, die Angelegenheit im Rahmen der Sendung ‘Bürgeranwalt’ einer breiteren Öffentlichkeit vorzustellen“, schließt der Volksanwalt.