Volksanwalt Bernhard Achitz: „Während die ÖGK sich offensichtlich mit dem Land Niederösterreich über Abwicklung und Kostenaufteilung geeinigt hat, schafft das die BVAEB nicht. Das ist ein Musterbeispiel für die Absurdität des zersplitterten Sozialversicherungssystems. Die oft versprochene Vereinheitlichung der Leistungen liegt offenbar noch in weiter Ferne.“
Die Schuld an der Nicht-Bewilligung schieben sich BVAEB und Land gegenseitig zu. „Das kommt leider oft vor. Die Volksanwaltschaft fordert für alle Fälle, in denen sich Krankenkassen und Länder uneinig sind, wer zuständig ist, das Prinzip ‚Erst zahlen, dann die Kosten aufteilen‘. Die betroffenen Menschen und ihre Familien sollen nicht auch noch mit endlosen Behördenwegen sekkiert werden. Kassen und Länder sollen erst einmal die Leistung zur Verfügung stellen und sich dann im Hintergrund ausmachen, wie sie die Kosten untereinander aufteilen“, so Volksanwalt Achitz.