Volksanwalt Luisser ortet pannenreiche kriminalpolizeiliche Ermittlungsarbeit nach Tod von Sektionschef Pilnacek

Volksanwalt Christoph Luisser hat heute im Rahmen einer Pressekonferenz in einem Zwischenbericht massive Missstände und eine Serie von gravierenden Fehlern bei den polizeilichen Ermittlungen nach dem Tod von Justiz-Sektionschef Christian Pilnacek aufgezeigt.

Die Vorgänge seien wirklich einzigartig: „Obwohl die Staatsanwaltschaft anfangs wegen des Verdachts auf Fremdverschulden ermittelte und die Obduktion keine eindeutige Todesursache außer Ertrinken feststellen konnte, hat die Kriminalpolizei von Beginn an auf Suizid gesetzt und damit eine ordentliche Aufklärung verhindert“, so Luisser.

„Es ist völlig unverständlich, warum am Fundort nicht professionell gearbeitet wurde. Wichtige Zeugen wie die Arbeiter vor Ort wurden ignoriert und die zahlreichen Verletzungen des Verstorbenen nicht zum Anlass für eine akribische Spurensuche genommen. Das ist kriminalistisches Basiswissen, das hier einfach übergangen wurde“, kritisierte Luisser. Als besonders brisant wertete er den Versuch einer Polizistin, die von der anwesenden Ärztin angeregte Obduktion zu verhindern. „Dass eine Beamtin ohne medizinische Ausbildung versucht, eine Obduktion zu verhindern, wirft ernste Fragen auf. Welches Interesse konnte es geben, eine genaue Untersuchung der Todesursache zu verhindern?“

Als gravierendstes Versäumnis bezeichnete Luisser die unterlassene Sicherstellung des Smartphones von Pilnacek. „Das zentrale Beweisstück, das Aufschluss über die letzten Kontakte und Bewegungen hätte geben können, wurde einfach aus der Hand gegeben und später vernichtet. Damit wurde die Aufklärung aktiv verhindert.“ Stattdessen seien nur „Alibi-Ermittlungen“ in Randfragen geführt worden, während die wichtigsten Spuren im Sand verliefen.

Abschließend kündigte Luisser weitere Prüfschritte an: „Aus den mir vorliegenden Informationen ergibt sich, dass entweder geschlampt oder weggeschaut wurde. Wir werden nicht lockerlassen, um diese Vorgänge aufzuklären. Die Bürger haben ein Recht darauf, dass die Polizei ihre Arbeit ordentlich macht und sich niemand über das Gesetz stellen kann!“

Der Volksanwalt kündigte an, die Öffentlichkeit über weitere Abklärungen aktuell zu informieren. Das sei auch sein gesetzlicher Auftrag: „Am 24. März 2025 wurde das amtswegige Prüfverfahren eingeleitet. Meine Aufgabe ist es, dieses fortzuführen, um die offenen Fragen schlussendlich beantworten zu können.“

 


Das Bild zeigt Volksanwalt Christoph Luisser während der Pressekonferenz.