„Besondere Chuzpe: In der Verordnung steht sogar drin, dass sie gesetzeswidrig ist. Verordnungen dürfen aber Gesetze immer nur näher bestimmen, aber ihnen niemals widersprechen“, kritisiert Achitz. Im Verordnungstext heißt es aber: „abweichend von § 13 TSchG“. Begründung: Futtertiere würden kürzer leben. „Das Tierschutzgesetz unterscheidet aber nicht, weder nach Verwendungszweck noch nach Lebensdauer der Tiere. Es gibt auch sonst keine gesetzliche Grundlage dafür, dass die Standards für Futtertiere abgesenkt werden können."
Im für Tierschutz zuständigen Gesundheitsministerium gestand man in einer Antwort an die Volksanwaltschaft auch ein, dass die Verordnung nicht dem Gesetz entspricht. Eine entsprechende Änderung der 2. THVO soll das Ministerium im Jahr 2024 zwar ausgearbeitet haben, er wurde aber nie veröffentlicht. Achitz: „Das liegt womöglich daran, dass dafür das Gesundheits- und das Landwirtschaftsministerium gemeinsam zuständig sind, und man sich nicht einig wurde.“
Nach dem Antritt der aktuellen Bundesregierung hat die Volksanwaltschaft erneut auf den Handlungsbedarf aufmerksam gemacht. „Gesundheitsministerin Korinna Schumann hat mir zugesichert, dass eine gesetzeskonforme Rechtslage so rasch wie möglich hergestellt wird“, sagt Volksanwalt Achitz: „Hoffentlich hat der Zwei-Klassen-Tierschutz bald ein Ende.“
Achitz: "Es gibt keine gesetzliche Grundlage für niedrigere Standards für Futtertiere."