„Die Volksanwaltschaft kritisierte in der Vergangenheit, dass die Polizei nicht von ihrem Recht Gebrauch gemacht hatte, an Stadioneingängen die Besucherinnen und Besucher auf verbotene Pyrotechnikkörper hin zu kontrollieren“, erklärt Volksanwältin Schwetz. Bei einem Fußballspiel in Hartberg hatten dann zuletzt Anfang März Rapidfans diese Kontrollen zum Anlass für Krawall genommen. „Es kann umgekehrt aber auch nicht angehen, dass solche Kontrollen aus Angst vor Randale nicht durchgeführt werden, sodass Fans schließlich verbotene Feuerwerkskörper ins Stadion schmuggeln können“, setzt Schwetz fort.
Die Problematik der Pyrotechnik liege auch nicht hauptsächlich bei der Polizei, sondern bei den Fußballklubs als Veranstaltern: „Sowohl der FK Austria Wien als auch der SK Rapid haben mit der Volksanwaltschaft bereits vereinbart, sich gemeinsam mit der jeweils zuständigen Kommission über die klubinternen Sicherheitsmaßnahmen zu beraten und nach eventuellen Verbesserungsmöglichkeiten zu suchen“, berichtet die Volksanwältin. Inzwischen habe sie die Kommissionen der Volksanwaltschaft in den Bundesländern ebenfalls damit beauftragt sich zu überlegen, welche allfälligen weiteren Fußballklubs, abseits von Rapid und Austria, mit der Pyrotechnik-in-den-Stadien-Problematik zu kämpfen hätten. „Eventuell könnte das in Graz und Linz der Fall sein. Private Fußballvereine unterliegen naturgemäß zwar nicht dem Prüfungsauftrag der Volksanwaltschaft. Wir werden aber an die betreffenden Vereine herantreten und diese ersuchen, einer freiwilligen Kooperation mit der Volksanwaltschaft und ihren Kommissionen zuzustimmen“, schließt Volksanwältin Schwetz. Über den weiteren Verlauf wird die Volksanwaltschaft wieder informieren.