Die Angehörigen haben sich an die Volksanwaltschaft gewendet. "Wir sind der Sache nachgegangen. Ursache für diese Panne war eine fehlerhafte Eingabe in der Grunddatenbank, sodass die Finanzverwaltung von einem Versäumnis ausgegangen ist. Der Fehler wurde seitens der Behörde eingeräumt, die Strafe musste natürlich nicht bezahlt werden. Auch wenn wir diese Angelegenheit rasch regeln konnten, appelliere ich an das Finanzministerium, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter noch besser zu schulen", betont Volksanwältin Gaby Schwarz und hält fest: "Wir lösen auch Skurriles!"
Volksanwältin Gaby Schwarz zum Fall "Steuererklärung aus dem Jenseits"
Foto: Volksanwaltschaft/Michael Gruber
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