Im ORF „Bürgeranwalt“ betont sie: „Viele Menschen leiden unter hohen Temperaturen im Sommer. Nicht nur bettlägrige Personen der Pflegestufe 6, sondern auch Menschen mit Herz-Kreislauf-Problemen, Senioren, Kinder und viele andere. Klimaanlagen nur für diese kleine Gruppe zu genehmigen, ist definitiv zu wenig. Ich appelliere an Wiener Wohnen, diese Richtlinien zu überarbeiten und Einzelfallprüfungen durchzuführen.“ Zudem verweist die Volksanwältin darauf, dass Verbesserungen nach dem Mietrechtsgesetz zulässig sind. „Und eine Klimaanlage trägt eindeutig zur Verbesserung der Lebensqualität bei, wenn Menschen bei über 30 Grad in der Nacht nicht schlafen können.“
Viehtransportbetrieb neben Wohnhaus hält nach wie vor Auflagen nicht ein
Nachgefragt wurde, ob sich ein Viehtransportbetrieb im Oberösterreichischen Voitsdorf mittlerweile an die Auflagen hält, die an die betriebliche Widmung als „Sonderfall“ von der Gemeinde geknüpft waren. Seit acht Jahren leidet ein Ehepaar, das direkt neben dem Betrieb wohnt, unter der Missachtung der Auflagen und bringt diese laufend zur Anzeige.
Laut Bezirkshauptmannschaft wird den Anzeigen stets fristgerecht nachgegangen. Laut den Anrainern hat sich die Situation aber noch nicht verbessert. Vor Kurzem brachte die Familie wieder eine Sammelanzeige verschiedener Verstöße ein. Laut Verwaltungsgerichtshof können auch wiederholte Verstöße, die nicht schwerwiegend sind, die Zuverlässigkeit eines Gewerbeberechtigten infrage stellen. Volksanwältin Gaby Schwarz appelliert an den Betreiber, die Auflagen einzuhalten und an die Gemeinde, Übertretungen entsprechend zu strafen. „Auch wenn die Fronten ziemlich verhärtet sind, kann ich der Gemeinde nur empfehlen, erneut einen Schlichtungsversuch zwischen den beiden Parteien zu unternehmen.“