Notausbau einer Forststraße wurde zur Bürokratie-Hölle – Volksanwalt Luisser setzt sich für Forstwirt ein

Nach Schneebruchkatastrophe: Behörde verweigerte Bewilligung für Forststraße – Borkenkäferbefall verursachte sechsstelligen Schaden. Volksanwalt unterstützt Kärntner Forstwirt.

Große Teile des Waldes eines Kärntner Forstwirts sind im Jahr 2019 einer massiven Schneebruchkatastrophe zum Opfer gefallen. Damit durch das entstandene Bruchholz keine Borkenkäfer-Invasion ausgelöst wird, galt es, dieses so rasch wie möglich zu entfernen. Um einen zügigen Abtransport des Schadholzes mit LKWs zu ermöglichen, musste der Waldbesitzer aus der Gemeinde Mallnitz jedoch erst eine bereits bestehende Forststraße ausbauen. 

Der Bewilligungsprozess vor der zuständigen Forstbehörde entpuppte sich jedoch als Bürokratie-Hölle und wurde zu einem jahrelangen Martyrium. Der Waldbesitzer blieb schlussendlich auf einem horrenden Borkenkäferschaden sitzen. 

Mit Unterstützung der Volksanwaltschaft kämpft er nun für sein Recht und thematisierte seinen Fall gemeinsam mit Volksanwalt Dr. Christoph Luisser in der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ am 10. Oktober 2026.

Drohender Borkenkäferbefall macht rasches Handeln notwendig – Behörde hat dennoch kein Einsehen

Verrottendes Schadholz im Wald ist bekanntlich ein Borkenkäfer-Magnet. Ebenso bekannt ist die Tatsache, dass Borkenkäfer einen enormen Schaden in einer Forstwirtschaft anrichten. Um genau dieses Szenario zu verhindern beantragte der betroffenen Waldbesitzer im Mai 2020 die Forststraßenerweiterung. Die Bezirkshauptmannschaft Spittal an der Drau lehnte den Antrag trotz der Dringlichkeit ab. Der obere Teil des Weges sei zu kurvig und steil. Außerdem erschließe dieser nicht die Nachbargrundstücke.

Um den dringenden Abtransport nicht noch weiter zu verzögern schränkte der betroffene Forstwirt den Ausbau auf den unteren Wegabschnitt ein. Die Bewilligung für den abgeänderten Ausbauplan wurde ihm allerdings erst im Juni 2021 erteilt.

„Der Forstwirt hat einem gesetzlichen Auftrag gemäß dem Forstgesetz nachzukommen. Dies beinhaltet Schädlingen vorzubeugen und vorhandenes Schadholz zu entfernen. Der Betroffene hat stets das gemacht, was ihm die Behörde gesagt hat. Am Schluss ist er durch beide Stühle durchgerutscht. Das kann doch nicht der Anspruch der österreichischen Verwaltung sein“, kritisierte Volksanwalt Dr. Christoph Luisser diese Behörden-Groteske.

Kein Amtshaftungsanspruch – Waldbesitzer bleibt auf Schaden sitzen

In der Zwischenzeit ist der gesamte Waldbestand an den Borkenkäfer verloren gegangen. Rund 20 Hektar befallener Forst haben laut Angaben des Besitzers einen Schaden von etlichen hunderttausend bis zu eine Million Euro verursacht. Ein Schadenersatz wurde von der Finanzprokuratur abgelehnt.

Die Volksanwaltschaft bemängelte in ihrer Prüfung dennoch das ungenau geführte Bewilligungsverfahren der Behörde. Die Dokumentation ist lückenhaft und wesentliche Verfahrensschritte, wie ein stattgefundener Lokalaugenschein, wurden nicht protokolliert. Ebenso fehlen entscheidende Aktenvermerke. Es kann daher nicht schlüssig nachvollzogen werden, wie die Bezirkshauptmannschaft zu einer Ablehnungserkenntnis gekommen ist. 

Volksanwalt Dr. Christoph Luisser dazu: „Eine Stilblüte dieses Falls ist die Tatsache, dass im Zuge des Verwaltungsverfahrens beinahe nichts dokumentiert wurde. Die Behörde hat die Verpflichtung, sämtliche Verfahrensschritte nachvollziehbar darzulegen. Alles andere ist rechtswidrig.“


Volksanwalt Christoph Luisser