Die Volksanwaltschaft ersuchte den Bildungsdirektor für Oberösterreich um eine Stellungnahme zu den erhobenen Vorwürfen und musste aufgrund einer ersten, zu allgemeinen Antwort eine Konkretisierung nachfordern. Mangels genauer Aufzeichnungen der Mittelschule konnte die Bildungsdirektion die Betragensnoten der beiden Mädchen nicht nachvollziehbar erklären. Die Volksanwaltschaft stellte daher fest, dass die Beschwerde begründet war und ein Missstand in der Verwaltung vorlag.
Die Bildungsdirektion teilte mit, dass sie die Mittelschule dazu angehalten habe, künftig ordentliche Aufzeichnungen mit Datum und Uhrzeit anzufertigen und auch entsprechende Einträge im Klassenbuch vorzunehmen.