Bürgeranwalt: Wer ist für Instandhaltung von Gebäuden zuständig - Stadt Schwechat oder Pächterin?

Seit fast 100 Jahren pachtet eine Gärtnerei ein 3.300m2 großes Grundstück in Rannersdorf. Verpächterin ist die Stadtgemeinde Schwechat. Jetzt soll die Pächterin, die auch dort wohnt, den Abbruch diverser Baulichkeiten dulden und auf einen Teil der Pachtfläche verzichten. Ein neuer Pachtvertrag wurde ihr nur in Aussicht gestellt. Die Gärtnerin in fünfter Generation bestreitet, dass die Schuppen einsturzgefährdet sind und hat sich an die Volksanwaltschaft gewandt.

In der ORF Sendung „Bürgeranwalt“ hat Volksanwältin Gaby Schwarz einen Lösungsvorschlag zwischen der Pächterin und der Stadtgemeinde vermittelt: „Laut Bestätigung des Pachtvertrags von 1929 sind die Gebäude und Glashäuser auf dem Grundstück im Besitz der Stadtgemeinde. Sie ist daher grundsätzlich für Instandhaltungs- und Abbruchkosten verantwortlich. Neben dem Wohnhaus, das vom Abbruchbescheid nicht betroffen ist, wäre es ein gangbarer Weg, wenn die Stadt Schwechat der Pächterin ein Ersatzgebäude kostenlos zur Verfügung stellen würde, in dem sie ihrem Gärtner-Handwerk weiter nachgehen kann.“

Auch die Bürgermeisterin der Stadtgemeinde Schwechat, Karin Baier, betonte in der Sendung, dass sie um eine gute, einvernehmliche Lösung bemüht ist. In einer Gemeinderatssitzung Ende September soll ein Angebot an die Pächterin beschlossen werden, das die Entsorgung der baufälligen Schuppen und ein Ersatzgebäude vorsieht. Gleichzeitig soll der bestehende Pachtvertrag beendet und sofort ein neuer mit geringerem Pachtzins beschlossen werden. Denn 500msollen künftig von der Stadt genützt werden können.

Nachgefragt: Servicebüro der Stadt Wels nach Kritik der Volksanwaltschaft endlich barrierefrei

„Nach einem Jahr ist es endlich soweit: Das Servicebüro der Stadt Wels ist nach Kritik der Volksanwaltschaft endlich barrierefrei. Eine mobile Rampe ist eine Lösung, mit der ich leben kann“, freut sich Volksanwältin Gaby Schwarz. Bisher stellte eine sogenannte „Schwebestufe“ eine Hürde für Menschen mit Behinderung dar. Betroffene Personen konnten nur mit Hilfe über einen Seiteneingang in provisorischen Räumlichkeiten ihre Anliegen vortragen. „Unter Inklusion verstehe ich etwas anderes. Darum habe ich wiederholt gefordert, eine Lösung zu finden. Dass die Stadt Wels meinen Vorschlag nun umgesetzt hat, ist ein gutes Beispiel für Ermöglichung von Barrierefreiheit und auch für die Hartnäckigkeit der Volksanwaltschaft.“


Volksanwältin Gaby Schwarz in einem schwarz-weißen Kleid, stehend an einem Tisch im TV Studio. "Das Servicebüro der Stadt Wels ist nach Kritik der Volksanwaltschaft endlich barrierefrei", so Volksanwältin Gaby Schwarz in der ORF Sendung "Bürgeranwalt". (Foto: Volksanwaltschaft)

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