"Auszeit-WGs" – Volksanwalt Achitz fordert klaren Rechtsrahmen und lehnt Strafmündigkeit für Zwölfjährige ab

Im Zuge der Debatte rund um den Umgang mit mutmaßlichen Intensivtäter*innen unter 14 Jahren fordert die Volksanwaltschaft die rasche Schaffung einer klaren Rechtsgrundlage für künftige Einrichtungen wie die Wiener "Auszeit-WG". Freiheitsbeschränkende Maßnahmen dürfen nur als letztes Mittel und mit klarer rechtlicher Grundlage eingesetzt werden.

„Das Heimaufenthaltsgesetz ist für diese Sachverhalte keine geeignete Rechtsgrundlage. "Man sollte das Problem lösen", sagte Volksanwalt Bernhard Achitz. Das Justizministerium arbeitet seit mehr als einem Jahr an einer Rechtsgrundlage zur Schaffung von "spezialisierten sozialpädagogischen Wohngemeinschaften der Kinder- und Jugendhilfe", wie sie im Regierungsprogramm vorgesehen sind.

Auszeit-WGs jedenfalls besser als niedrigeres Strafmündigkeitsalter

„Ich bin dafür, dass Jugendliche mit erzieherischen Maßnahmen von der Straffälligkeit abgehalten werden. Dabei darf keinesfalls Bestrafung im Fokus stehen“, so Achitz. Die Auszeit-WG folgt einem – wenn auch verbesserungsbedürftigen – pädagogischen Konzept, was in Gefängnissen nicht der Fall ist. Gerade wenn man sich die von Volksanwältin Gaby Schwarz laufend kritisierten Zustände in den Gefängnissen anschaut, wo eine menschenrechtskonforme Unterbringung von Jugendlichen nicht gesichert ist, sind Modelle wie Auszeit-WGs als letzter Ausweg und vorübergehende Maßnahme jedenfalls der bessere Weg als die Absenkung des Strafmündigkeitsalters – sowohl aus gesellschaftlicher als auch aus finanzieller Sicht.

Zusätzlich braucht es präventive Konzepte und, wenn die Anhaltung unvermeidlich ist, verbesserte Konzepte während der Anhaltung. Besonders wichtig ist, dass damit auch die Nachbetreuung geregelt wird.


Symbolfoto: Zaun mit Stacheldraht Kinder gehören nicht ins Gefängnis, sind sich Expert*innen einig.