Empfehlungen der Volksanwaltschaft und ihrer Kommissionen

Als Nationaler Präventionsmechanismus (NPM) sprechen die Volksanwaltschaft und ihre Kommissionen Empfehlungen aus. Empfehlungen entstehen auf Grundlage der regelmäßigen Kontrollbesuche der Kommissionen in Einrichtungen wie Pflegeheimen oder Gefängnissen. Sie enthalten Feststellungen und Maßnahmen zur Behebung von Missständen und zur Verbesserung der Menschenrechtslage in diesen Einrichtungen. Sie können an die betroffenen Behörden, den Gesetzgeber oder an die entsprechenden Einrichtungen gerichtet werden, um Fehlentwicklungen zu korrigieren und zukünftige Vorfälle zu verhindern.

Die Volksanwaltschaft veröffentlicht die Empfehlungen im zweiten Band ihres Jahresberichts mit dem Titel “Präventive Menschenrechtskontrolle”. Dort werden die Wahrnehmungen aus der Tätigkeit der Kommissionen sowie am Ende der jeweiligen Unterkapitel - grau hinterlegt - die daraus abgeleiteten Empfehlungen des NPM aufgelistet. Die gesammelten Empfehlungen seit Beginn des Mandats im Jahr 2012 können hier abgerufen werden.