Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer trauen sich aufgrund der Beschleunigungsrennen nicht mehr auf die Straße, weil sie Angst haben überfahren zu werden. Quietschende Reifen und Spuren am Asphalt oder gar Burnouts, bei denen sich Autos mit rauchenden Reifen im Kreis drehen, sind an der Tagesordnung. Für Hochzeitskorsos sperren die Teilnehmenden einfach die gesamte Straße. Werden die Rowdies aufgefordert rücksichtsvoller zu sein, dann reagieren sie äußerst aggressiv, teils verfolgen sie die Anrainerinnen und Anrainer bis an die Wohnungstüre und versuchen ihnen die Handys zu rauben. Der Bezirksvorsteher des 10. Bezirks äußerte sich bei der erstmaligen Diskussion des Problems in „Bürgeranwalt“ mit dem damaligen Volksanwalt Walter Rosenkranz dazu, dass die Polizei aufgrund von Personalmangels die Lage nicht verbessern könnte und forderte für sie mehr Personal; der Leiter der MA 46 berichtete von Kontrollen, bei denen tatsächlich auch Kennzeichen abgenommen würden. Es fänden Verkehrsstreifen und auch Planquadrate statt, dadurch habe sich der Druck auf die Roadrunner-Szene erhöht und konnte zur Beruhigung beigetragen werden.
Aufgebrachte Anrainerinnen und Anrainer forderten allerdings auch diesmal in der Sendung, dass es endlich eine Lösung geben muss, da sich die Lage noch nicht verbessert hat. Die Szene sei bestens organisiert, es gebe sogar Späher, die Nachschau halten, „ob die Luft rein ist“ und genau wissen, wann es Kontrollen gibt. Seit der erstmaligen Diskussion des Problems im ORF wurden einige Betonsperren aufgestellt, die zwar die Rowdies hindern, an manchen Stellen zu parken – ebenso aber die Anrainer.
Volksanwaltschaft Luisser betonte, dass laut Bauordnung für eine gewisse Anraineranzahl Parkplätze vorgeschrieben sind, die es nun aber nicht mehr gebe. Durch ein zusätzliches neues nächtliches Halte- und Parkverbot gibt es de facto gar keine Parkplätze mehr für die Bewohnerinnen und Bewohner, dafür viele freie Flächen, auf denen sich die Raser austoben können. Ein zweiter Aspekt betreffe die Polizei. Luisser kritisierte auch die Aussage eines Polizeivertreters bei einer Bürgerversammlung Anfang November 2025, wonach es bei der Polizei ein Prioritätsranking gibt und Lärmerregung eben nicht die oberste Priorität besitze. Er zeigte Fotos, die ihm zugespielt wurden von Autos, die in Laternen oder Bäume gefahren waren. Ein Raser sei sogar in den Vorgarten des Bezirksvorstehers gekracht. „Von einem bloßen Lärmproblem kann daher gar keine Rede mehr sein, sondern hier handelt es sich um einen totalen Kontrollverlust und ein multiples behördliches Organversagen. Wenn ein Auto drei Zentimeter vor einer Mutter mit ihren Kindern abbremst, dann ist das kein Lärmproblem mehr“, so Luisser im ORF. Der Volksanwalt verwies auch auf das Gewalts- und Sicherheitsmonopol der Polizei in Österreich. Die Bürgerinnen und Bürger hätten einen Rechtsanspruch auf Sicherheit: „Du rufst die Polizei an, und die kommt einfach nicht – oder sie kommt stundenlang nicht. Das geht nicht. Das ist eine latente Rechtsverletzung.“ Ein Lösungsansatz der MA 46 seien Bodenschwellen, wobei man aber auch hier bereits bei einem Fahrzeug zwischen zwei Bodenschwellen eine Geschwindigkeit von 115 km/h in der 30er-Zone errechnet habe. Eine von der Volksanwaltschaft vorgeschlagene mögliche Lösung ist eine automatisierte Zufahrtskontrolle. Hierfür muss das Verkehrsministerium mit einer Novelle der StVO die Grundlage schaffen, so Christoph Luisser: „Bezirksvorsteher Markus Franz hat in den Medien angekündigt, er will in Favoriten aus der Fußgängerzone ein Klimaboulevard machen. Ich hätte gerne, dass die Filmteichstraße wieder zum Super-Grätzl wird, in dem die Bewohnerinnen und Bewohner in Ruhe leben können!“
Nachgefragt: Faire Chancen für Medizin-Aufnahmeprüfung
Ein Vorarlberger hatte nicht maturiert, sondern hat, um studieren zu können, die Studienberechtigungsprüfung abgelegt. Er wurde zur Medizin-Aufnahmeprüfung an der MedUni Innsbruck zugelassen, jedoch nicht dem für Studienwerbende mit österreichischer Matura vorbehaltenen Studienplatzkontingent mit 75 % der Plätze zugerechnet, sondern dem für Studienwerbende aus EU-Ländern, dem nur 20 % der Plätze zugerechnet wurden. Seine Chancen standen daher nicht wie beim Österreicher-Kontingent 1 : 3, sondern 1 : 20. Er betrachtete dies als sachlich nicht begründete Ungleichbehandlung und beschwerte sich bei der Volksanwaltschaft.
Die Volksanwaltschaft schloss sich seiner Ansicht an und schlug dem Gesetzgeber eine entsprechende Änderung im Universitätsgesetz vor, die im Oktober 2025 von Nationalrat und Bundesrat beschlossen worden ist. 75 % aller Studienplätze stehen nunmehr den Inhaberinnen und Inhabern von in Österreich ausgestellten Reifeprüfungszeugnissen und fachlich einschlägigen Studienberechtigungszeugnissen zu. Für den Vorarlberger Studienwerber, der sich ursprünglich bei der Volksanwaltschaft beschwert hatte, kam die Änderung leider zu spät; er hat sich inzwischen beruflich anderes orientiert. „Für alle anderen Inhaberinnen und Inhaber von Studienberechtigungszeugnissen, die sich künftig um einen Medizin-Studienplatz bewerben wollen, hat die Volksanwaltschaft hier eine wesentliche Chancenverbesserung bewirkt“, freut sich Volksanwalt Christoph Luisser.
Raserszene in Wien-Oberlaa Bildrecht: ORF/Privat