Konkret stellte Hammerschmid in Aussicht, dass die ÖBB eine neue Rampe errichten würden. Somit konnte die Volksanwaltschaft für die Anrainerinnen und Anrainer, die mit Kinderwägen oder Fahrrädern über den Steg müssen, eine deutliche Verbesserung erreichen. Ob man aber auch mit einem Rollstuhl ohne Hilfe über die Nordbahn kommen wird, ist fraglich, denn die Rampe wird steiler sein als die sechs Prozent, die für Barrierefreiheit vorgegeben sind. Eine weniger steile Rampe würde laut ÖBB zu viel Platz brauchen, der an dieser Stelle nicht vorhanden sei.
Volksanwalt Achitz begrüßt die geplanten Änderungen, „aber grundsätzlich muss echte Barrierefreiheit immer das Ziel sein.“ Er verwies auf in Deutschland angewandte Lösungen mit temporären Liftanlagen. Diese seien laut ÖBB in Österreich aber nicht üblich, eine Bewilligung würde sehr lange dauern. Achitz: „Aber wenn man die Barrierefreiheit bei langfristig geplanten Bahnbauarbeiten künftig von Anfang an mitdenkt, könnte sich das ja ausgehen.“
Graz-Göstling: Volksanwaltschaft erreicht Lärmschutzmaßnahmen am Verschubbahnhof
Auch in einem anderen Fall haben die ÖBB auf Kritik der Volksanwaltschaft reagiert: Seit mehreren Jahren beschweren sich Menschen, die nahe dem Verschubbahnhof Göstling in Graz wohnen, über unerträgliche Quietschgeräusche. ÖBB-Manager Hammerschmid berichtete in „Bürgeranwalt“, dass die ÖBB mittlerweile Lärmschutzwände aufgestellt haben, und auch weitere technische Maßnahmen zur Lärmreduktion seien ergriffen worden. Er hatte aber auch wiederholt appelliert, nicht immer noch weitere Wohnhäuser direkt am Bahnhof zu errichten.