Die zuständige Magistratsabteilung entgegnet, dass sie nur die Bewilligung erteilt und der Bauwerber für die Aufstellung der Hinweistafeln zu sorgen hat. Ob diese behördliche Verpflichtung erfüllt wurde, ist dem Magistrat nicht bekannt. Und außerdem behält sich der Magistrat die tatsächliche Entfernung der Räder gegen Kostenersatz selbst vor. „Das reicht nicht! Die zuständige MA28 hat zu kontrollieren, ob die von ihr beauftragte Firma die Hinweistafeln ordnungsgemäß und fristgerecht aufstellt. In diesem Fall wurden Räder ohne Vorankündigung entfernt. Ich appelliere an die Stadtverwaltung, den Fehler einzusehen und sich zu entschuldigen“, betont Volksanwältin Gaby Schwarz.
Das Rad von Herrn W. tauchte übrigens nicht mehr auf.
Teilerfolg: Golf am Sportplatz mittlerweile verboten
Einen Teilerfolg erzielte die Volksanwaltschaft im Fall eines Sportplatzes in der Stadtgemeinde Amstetten. Anrainer beklagten, dass regelmäßig Golfbälle in Gärten landen und ein Risiko darstellen. Der Golfspieler und auch die Polizei entgegneten, dass der Sportplatz für „Ballsportarten“ ausgeschildert ist und Golf eben ein Ballsport sei. Nach Appell von Volksanwältin Gaby Schwarz wurde nun ein neues Schild aufgestellt, mit dem Hinweis „Golf spielen verboten“.
„Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, dem noch weitere folgen müssen. Nach wie vor wird der Schließmechanismus des elektronischen Tors umgangen. Dadurch leiden die Anrainer unter Lärmbelästigung nach der offiziellen Öffnungszeit des Sportplatzes. Auch wenn die Stadtgemeinde engmaschigere Kontrollen durch die Exekutive angekündigt hat, empfehle ich den Anrainern, bei Übertretungen die Behörde zu verständigen“, betont die Volksanwältin.
"Ich appelliere an die Stadt Wien, den Fehler einzugestehen und sich zu entschuldigen", Volksanwältin Gaby Schwarz.