Volksanwältin Gaby Schwarz fordert von Wr. Linien mehr Kundenfreundlichkeit

Herr F. wandte sich an die Volksanwaltschaft, weil ihm bei einer Kontrolle der Wiener Linien unterstellt wurde, dass er die Fahrt unterbrochen hätte und zu lange für die Strecke gebraucht habe. In der ORF Sendung „Bürgeranwalt“ vom 6.12.2025 behandelt Volksanwältin Gaby Schwarz diesen Fall und kritisiert intransparente Beförderungsbedingungen der Wr. Linien.

Im Zuge der Kontrolle wurde Herrn F. von den Kontrolloren gesagt, dass ein Einzelfahrschein nur 60 Minuten gültig ist. Diese Aussage wurde von den Wr. Linien später korrigiert. Die Fahrt mit einem Einzelfahrschein dürfe nicht länger als 80 Minuten dauern. Er musste zwar keine Strafe zahlen, in Erinnerung bleibt jedoch eine unangenehme Situation. Volksanwältin Gaby Schwarz: „Den Beförderungsbedingungen ist das nicht zu entnehmen. Erst auf Seite 29 der Tarifbestimmungen findet man diesen Hinweis. Es ist Fahrgästen nicht zumutbar, sich erst durch einen Papier-Dschungel arbeiten zu müssen, wenn man sich über die Beförderungsbestimmungen informieren möchte. Abgesehen davon ist es in dieser Zeitspanne kaum möglich, von einem Ende in Wien zum anderen zu gelangen. Da sprechen wir noch gar nicht von Staus, Unfällen oder anderen Fahrtbehinderungen, auf die Fahrgäste keinen Einfluss haben. Ich fordere die Wr. Linien zu mehr Kundenfreundlichkeit und transparenteren Informationen auf – etwa mit einem Vermerk auf dem Einzelfahrschein, dass dieser nur 80 Minuten gültig ist.“

Volksanwaltschaft erreicht Lösung zwischen Stadtgemeinde Schwechat und Gärtnerei

Zu einer guten Lösung im Sinne aller Beteiligten ist es nach Einschreiten der Volksanwaltschaft zwischen der Stadtgemeinde Schwechat und Frau R. gekommen. Die Pächterin der Gärtnerei wandte sich an die Volksanwaltschaft, weil ihr von der Stadtgemeinde ein neuer Pachtvertrag vorgelegt wurde und sie sich in ihrer Existenz gefährdet sah. „Mittlerweile wurde ein neuer Pachtvertrag auf zehn Jahre unterschrieben, der auch ein lebenslanges Wohnrecht vorsieht. Da die Gebäude im Besitz der Stadtgemeinde sind, werden die Abbruchkosten übernommen. Zugesagt wurde auch die Sanierung eines Glashauses. Ich möchte mich bei Bürgermeisterin Karin Baier und dem Gemeinderat für die rasche und erfreuliche Lösung ausdrücklich bedanken“, betont Volksanwältin Gaby Schwarz.


Volksanwältin Gaby Schwarz steht im ORF Studio neben einem Beschwerdeführer und spricht mit Moderator Peter Resetarits. "Es ist Fahrgästen nicht zumutbar, sich erst durch einen Papier-Dschungel arbeiten zu müssen, wenn man sich über die Beförderungsbestimmungen informieren möchte", Volksanwältin Gaby Schwarz. Foto: Volksanwaltschaft