Die Direktorin der Schule wies Vorwürfe im ORF-Interview zurück. Man sei eine gesundheitsfördernde Schwerpunktschule. Bei dem Lärm handle es sich lediglich um „ortsüblichen Kinderlärm“. Gespräche mit den Anrainern wären erfolglos verlaufen und schließlich hätte sogar einmal jemand einen Knallkörper über den Zaun auf den Spielplatz geworfen; dies sei völlig inakzeptabel.
Die MA 56 „Wiener Schulen“ schrieb in einer Stellungnahme, dass vor allem Volksschulkinder einen erhöhten Bewegungsbedarf hätten. Die Pädagogen würden aber „selbstverständlich auf eine möglichst geringe Geräuschentwicklung“ achten. An den Wochenenden werde die betreffende Schule allerdings privat vermietet, für daraus entstehenden Lärm könne man keine Verantwortung übernehmen.
Volksanwältin Schwetz bezeichnete in der Sendung einerseits das Anliegen der Gemeindebaubewohner nach Ruhe als „durchaus berechtigt“. Andererseits hätten auch Kinder ein Recht darauf zu spielen. Zur Lösung des Konflikts wären bereits einige Maßnahmen gesetzt worden. „Vielleicht sollte aber auch einmal eine moderierte Mediation zwischen Anrainern und Schulleitung überlegt werden“, so die Volksanwältin. Ein gemeinsamer Gesprächstermin hätte bereits stattfinden sollen, musste jedoch kurzfristig abgesagt werden; seitdem habe sich nichts mehr ergeben. Das Angebot der Schuldirektorin, sich an sie zu wenden, sollte vielleicht wahrgenommen werden.
Nachgefragt: Strafen trotz gestohlener Kennzeichen
In „Nachgefragt“ wurde diesmal der Fall eines Niederösterreichers diskutiert, dem seine Kfz-Kennzeichen gestohlen worden waren. Er zeigte den Diebstahl ordnungsgemäß an, wurde in der Folge jedoch immer wieder für Verkehrsübertretungen bestraft – für Falschparken und die fehlende Autobahn-Mautvignette in Wien sowie Geschwindigkeitsübertretungen in Amstetten, Baden und Wiener Neustadt. Im Jahr 2023 wurden in Österreich insgesamt 4.500 Kfz-Kennzeichen gestohlen.
Volksanwältin MMag. Elisabeth Schwetz berichtete, dass die Volksanwaltschaft in dem Fall von einem Anwenderfehler bzw. einem Fehler bei der Übertragung von einem System in ein anderes ausgehen würde. Eine Stellungnahme des Verkehrsministeriums BMK sei noch ausständig, ebenso sei eine solche des Innenministeriums BMI erforderlich, da das BMI für das zentrale Datenregister bei Verwaltungsstrafverfahren zuständig sei. Die Volksanwältin ermutigte Betroffene, denen es ähnlich wie dem Beschwerdeführer ergangen sei, sich an die Volksanwaltschaft zu wenden.