E-Scooter-Verleiher dürfen ihre Pflichten nicht auf Steuerzahler abwälzen

Herr P. aus Wien beschwerte sich bei der Volksanwaltschaft, da ein E-Scooter den Gehsteig vor seinem Haus blockiert hatte und sich die Polizei nicht zuständig fühlte. Bei Schneefall hätte er den Gehsteig vor seinem Haus zu räumen, was durch das falsche Abstellen des E-Scooters unmöglich sei. Außerdem sei es auch nicht seine Aufgabe, falsch abgestellte E-Scooter umzuparken, auch vor dem Hintergrund einer allfälligen Beschädigung. Menschen mit Gehbehinderung, mit Kinderwagen und blinde Menschen würden dadurch belästigt oder sogar gefährdet.

Der blinde Herr G. berichtete im Beitrag, dass er wegen eines falsch am Gehsteig abgestellten E-Scooters gestürzt sei und sich verletzt habe. Er habe eine Anzeige gemacht, sei jedoch nach drei Monaten von der Staatsanwaltschaft informiert worden, dass nur Fälle, die mehr als zwei Wochen Krankenstand nach sich ziehen, weiterverfolgt würden. Bei einer weiteren Betroffenen, Frau K., sei ein Leih-E-Scooter vor die elektrische Eingangstüre des Geschäftslokals gelegt worden. Diese sei daraufhin solange auf- und zugegangen, bis sie schließlich kaputt gewesen sei. Der Schaden belief sich auf 4.000 Euro. Die Zusage den Schaden am Kulanzweg zu zahlen, sei nach dem Rückzug des Verleihers aus Wien „vergessen“ worden. 

Die MA 67 (Verkehrsraumüberwachung) äußerte sich in einer Stellungnahme, die Stadt Wien habe der Problematik schon 2023 mit strengen Regeln den Kampf angesagt: Die Anzahl der E-Scooter habe sich von rd. 9.000 auf rd. 4.000 verringert; die Abstellflächen seien auf 400 ausgebaut worden; und auch die Zahl der Beschwerden sei rückläufig. Falsch abgestellte Leih-Scooter müssten von den Verleihfirmen umgehend entfernt werden, andernfalls ihnen Anzeigen drohen würden. Verstöße wie die falsch geparkten Scooter könne man etwa mit der Handy-App „Sag’s Wien“ oder direkt an das Wiener Stadtservice melden. Der E-Scooter-Verleiher im Beschwerdefall von Herrn P. schrieb in der Stellungnahme an die Sendung „Bürgeranwalt“, dass man über den falsch parkenden E-Scooter bei Herrn P. nicht verständigt worden sei. Die Parkstrafen pro 1.000 Fahrten seien jedoch deutlich gesunken. 

„Die Stadt Wien wirkt in dieser Angelegenheit grundsätzlich sehr bemüht. Sie hat in einer Verordnung eigene Abstellflächen für die E-Scooter durch Adressen definiert“, so Volksanwältin MMag. Elisabeth Schwetz. Dass Betreiber tatsächlich innerhalb von 15 Minuten falsch abgestellte E-Scooter entfernen müssten, könne sie einer Internetseite der Stadt Wien zum Thema jedoch nicht entnehmen. Auch wer den E-Scooter schließlich konkret wegräume, sei nirgendwo festgehalten. Was geschehe etwa, wenn das Stadtservice der Stadt Wien außerhalb der Parteienverkehrszeiten gerade nicht besetzt sei. „Die Volksanwaltschaft schlägt einen Runden Tisch der Stadt Wien mit den E-Scooter-Verleihern vor, bei dem auch diskutiert wird, wie letztere ihren Pflichten nachkommen ohne diese auf die Stadt Wien und damit auf die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler abzuwälzen“, forderte Volksanwältin Schwetz.

Nachgefragt: Volksanwaltschaft bewirkte Verbesserung der Radwege in Oberwart

Aus Oberwart hatte sich Herr M. beschwert, in seiner Heimatgemeinde sei das Radwegenetz lückenhaft und oftmals nicht durchdacht, was gefährlich sei. Volksanwältin Schwetz hatte den Fall erstmals im März in der Sendung „Bürgeranwalt“ präsentiert.  

Ein Experte des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KfV) bestätigte in der damaligen Sendung, dass durch verschiedene, leicht zu realisierende Maßnahmen viele Gefahrenstellen entschärft werden könnten, etwa durch Bodenmarkierungen oder einen Tausch der Verkehrszeichen von „Radweg mit Benützungspflicht“ (rund) zu „Radweg ohne Benützungspflicht“ (quadratisch). Die Argumentation der Bezirkshauptmannschaft Oberwart, dass man alle Gesetze eingehalten habe, würde – käme es zu einem Unfall – nicht halten. 

Volksanwältin Schwetz betonte, dass Radfahrerinnen und Radfahrer sich darauf verlassen können müssten, dass sie im Straßenverkehr sicher seien: „Der Verkehrsführung muss man intuitiv folgen können.“ Schon im Zuge eines Lokalaugenscheins im April 2022 wäre festgestellt worden, dass im gesamten Stadtgebiet von Oberwart Probleme mit der richtigen Kennzeichnung der Radwege bestehen. 

Nach der Sendung nahm die Bezirkshauptmannschaft Kontakt auf zum Kuratorium für Verkehrssicherheit mit der Absicht die Radwege in Oberwart zu verbessern. Im Mai 2025 erließ sie eine Verordnung, die tatsächlich viele der Gefahrenstellen entschärfen wird. Auch Volksanwältin Elisabeth Schwetz zeigte sich in „Nachgefragt“ äußerst zufrieden, dass der Bezirkshauptmann von Oberwart die Kritik der Volksanwaltschaft in der Sendung „Bürgeranwalt“ zum Anlass genommen hat, um die Radwegproblematik in Oberwart anzugehen und sich Hilfe beim KfV zu holen: „Dass 2022 Probleme mit der korrekten Kennzeichnung der Radwege in Oberwart festgestellt wurden und danach drei Jahre lang keine Maßnahmen gesetzt wurden, stellte einen klaren Missstand in der Verwaltung dar. Nun aber werden endlich einfache Maßnahmen für die kommende Radsaison umgesetzt.“ 


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