Sabine S. (45) wurde mit einem offenen Rücken geboren, was zu körperlichen und mentalen Behinderungen führte. Ihre Eltern, inzwischen in Pension, würden gerne einen dauerhaften Wohnplatz für Sabine organisieren. Doch einen geeigneten Platz für betreutes Wohnen unter Gleichaltrigen gibt für Frau S. nicht. Denn sie hat wegen ihrer Blasenlähmung einen erhöhten Pflegeaufwand.
Lücke bei medizinischer Betreuung in Behinderteneinrichtungen
Für Achitz zeigt der Fall ein systematisches Problem auf: „Wir treffen immer wieder auf Fälle, wo Menschen mit Behinderungen einen zusätzlichen medizinischen Betreuungsbedarf haben. Aber die Behinderteneinrichtungen sind dafür nicht eingerichtet, sondern nur für Betreuung.“ Auf dieses Problem macht die Volksanwaltschaft seit Jahren aufmerksam. „Aber die Länder haben es noch immer nicht geschafft, diese Lücke zu schließen. Dann bekommen die Betroffenen gar keinen Platz in einer Einrichtung, und die ganze Betreuungs- und Pflegearbeit bliebt bei den Angehörigen hängen“, kritisiert Achitz.
Sabine S. wurde stattdessen ein Platz in einem Alten- und Pflegeheim angeboten. Doch ihre Eltern lehnen eine Unterbringung ihrer Tochter zwischen lauter Seniorinnen und Senioren ab; und auch die Volksanwaltschaft fordert seit langem, dass Fehlplatzierungen jüngerer pflegebedürftiger Menschen in Alten- und Pflegeheimen einzustellen sind.
Fehlplatzierung junger Menschen in Altenheimen nicht akzeptabel
„Gar kein Platz oder nur ein Platz in einem Altersheim - beides ist nicht akzeptabel und widerspricht der Behindertenrechtskonvention, die Österreich unterzeichnet hat und die Bund und Länder daher einhalten müssten“, sagt Volksanwalt Achitz: „Es müssen ausreichend Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen so ausgestattet werden, dass dort auch medizinische Betreuung möglich wird.“