Am Friedhof Stammersdorf im 21. Wiener Gemeindebezirk wurden zur Förderung der Biodiversität Wege aus Waschbetonplatten entfernt. Das Erdreich wurde unbefestigt verdichtet, wodurch der Zugang zu den Gräbern nicht mehr barrierefrei möglich ist. Insbesondere nach Regenfällen kann die Grabstelle mit einem Rollator oder Rollstuhl von Freundinnen der Verstorbenen nicht mehr besucht werden. Mit dieser Beschwerde hat sich Herr S. an die Volksanwaltschaft gewendet, die diesen Fall geprüft und in der ORF Sendung Bürgeranwalt behandelt hat.
Volksanwältin Gaby Schwarz verweist auf das Wiener Antidiskriminierungsgesetz und das Leichenbestattungsgesetz: „In beiden Gesetzen ist festgehalten, dass Menschen ohne fremde Hilfe zu den Grabstellen kommen müssen. Das ist in diesem Fall nicht möglich. Die Wege wurden entfernt, die Verdichtung des Erdreichs hat nicht funktioniert. Die Barrierefreiheit darf nicht für Biodiversität geopfert werden. Ich appelliere an die Stadt Wien und die Friedhöfe Wien GmbH, eine Lösung zu finden, die beiden Anforderungen gerecht wird.“
Umkehrplatz verkauft: Gemeinde bewegt sich nach Appell der Volksanwaltschaft
Der ehemalige Speditionsunternehmer Karl K. wandte sich an die Volksanwaltschaft, nachdem die Gemeinde Uttendorf einen Umkehrplatz an den Nachbarn verkauft hat, obwohl er sich an den Entstehungskosten beteiligt hatte. Ohne Umkehrplatz ist die Zu- und Abfahrt zu seinem Grundstück zudem erschwert, was zu einer Wertminderung führt.
Im April 2025 kritisierte Volksanwältin Gaby Schwarz, dass mit dem Verkauf seitens der Gemeinde Vereinbarungen nicht eingehalten wurden. Mittlerweile hat die Gemeinde Uttendorf Herrn K. angeboten, seine anteiligen Entstehungskosten zurückzuzahlen. „Es ist gut, dass sich die Gemeinde bewegt. Den Verkauf rückabzuwickeln oder Herrn K. ein Fahrtrecht einzuräumen, ist offenbar nicht möglich. Ob Herr K. das Angebot annimmt oder eine Wertminderung seines Grundstückes durch den Verkauf des Umkehrplatzes vor Gericht einklagen will, muss er nun entscheiden. Uns war wichtig, dass die Gemeinde in Gespräche um eine sachgerechte Lösung eintritt.“, erklärt die Volksanwältin.
"Es ist gesetzlich festgehalten, dass Menschen ohne fremde Hilfe zu den Grabstellen kommen müssen", Volksanwältin Gaby Schwarz.