Die Stadt Wien antwortete in ihrer Stellungnahme, dass die Nachreichung von erforderlichen Unterlagen sowie deren anschließende Prüfung länger gedauert habe. Die Ortsverhandlung im April 2024 sei positiv abgeschlossen und die entsprechende Verordnung im Sommer erlassen worden. Die Behindertenzone wäre zwischenzeitlich durch die MA 28 (Straßenverwaltung und Straßenbau) am 15.10.2024 kundgemacht worden und der Beschwerdeführer nütze diese auch.
Da der Beschwerdeführer trotz seiner Nachfragen per E-Mail allerdings bis Oktober nicht über das ab Sommer feststehende, positive Ergebnis seines Anliegens informiert worden war, wurde seitens der Volksanwaltschaft ein Missstand festgestellt. „Wir hoffen, dass dieser Fall auch zum Anlass genommen wird, dass Bürgerinnen und Bürger künftig auch bei einer positiven Erledigung ihres Anliegens zeitnah informiert werden“, fasst Volksanwältin Elisabeth Schwetz zusammen.