Prüfverfahren über umstrittene Auflagen bei Rodungsbewilligung in Schwaz

3. November 2014

Volksanwalt Peter Fichtenbauer schaltet sich bei einem Konflikt zwischen der Forstbehörde und einem Bauern in Schwaz ein. Die BH Schwaz verpflichtete den Vater des Landwirts im Zuge von bewilligten Agrarstrukturverbesserungen vor über 11 Jahren, auf seinem Weideland einen künstlichen Hügel mit 25 Eichen als Ausgleichsmaßnahmen zu errichten. 600 Quadratmeter seines Weidelandes wären dadurch verloren gegangen. Die Bescheidauflagen setzte er daher nicht um. Nun fordert die BH Schwaz vom Sohn die Umsetzung. „Es stellt sich die Frage, ob diese Auflagen wirklich nötig waren. Davon abgesehen ist derzeit auch unklar, was die Forstbehörde die letzten 11 Jahre getan hat“, so Fichtenbauer.

Zu hinterfragen sei die Sinnhaftigkeit der damals vorgeschriebenen und nach wie vor bestehenden Ausgleichsmaßnahmen. „Für die Errichtung des künstlichen Hügels mussten 150 LKW mit Aushubmaterial vom Tal auf den Berg geführt werden. Wie dies mit der Argumentation der Behörde, ein naturnahes und ökologisch wertvolles Landschaftsbild zu schaffen, vereinbar ist, ist zu prüfen“, so Fichtenbauer. Sein Prüfverfahren wird daher auch die Frage behandeln, ob die Auflagen der Behörde für die Geländeveränderung einschließlich der Baumpflanzung sinnvoll waren.