Erstaufnahmestelle Flughafen in Schwechat

21. Mai 2015

Die Beobachtungen der Kommissionen

Die Kommission 6 besuchte in den vergangenen Jahren bereits mehrmals den Sondertransit des Flughafens Wien-Schwechat. Dabei handelt es sich um die Erstaufnahmestelle Flughafen in Niederösterreich in der Stadtgemeinde Schwechat, am Gebiet des Flughafens Wien-Schwechat. Das Containergebäude ist vom Flughafen Wien angemietet und dient der vorübergehenden Unterbringung von Personen, die per Flugzeug nach Österreich einreisen und einen Asylantrag stellen.

Insbesondere die Belüftung und die mangelnde Möglichkeit für Frauen, ihre Zimmer zu versperren, standen wiederholt im Zentrum der Kritik. Das Belüftungssystem in der Zurückweisungszone wurde als unzureichend wahrgenommen und hohe Temperaturen in den Sommermonaten auch von den Beamten bestätigt.

Weiters stellte die Kommission wiederholt fest, dass sich die Fenster der Schlafräumlichkeiten nicht öffnen lassen. Auch beim zweiten Besuch hatte sich die Situation für Frauen insofern nicht geändert, als diese ihre Zimmer nach wie vor nicht versperren konnten. Darüber hinaus wurde eine Badezimmertür als von außen leicht zu öffnen wahrgenommen, was die Möglichkeit der Verletzung der Privatsphäre der Frauen begünstigte.

Sowohl was die Wartung und Instandhaltung der Lüftungsanlage als auch die Einrichtung eines getrennten Bereiches für Frauen betraf, zeigte sich das Bundesministerium für Inneres aufgeschlossen und sagte Verbesserungen nach Klärung der technischen Möglichkeiten mit dem Vermieter, der Flughafen Wien AG, zu. Eine abschließende gemeinsame Begehung mit der Kommission wurde vorgeschlagen, welche auch im März 2015 stattfand. Besonders die Frage der Belüftung soll durch den Einbau von teilweise zu öffnenden Fenstern und die Aufstellung von Klimageräten gelöst werden.

Die Volksanwaltschaft stellt fest

Auch wenn das Gebäude für einen längerfristigen Aufenthalt nicht vorgesehen ist, müssen die Rahmenbedingungen menschenrechtlichen Standards entsprechen und das Recht auf Privatsphäre weitest möglich gewährleistet sein. Gerade der Umstand, dass allein reisende Frauen unter den Asylwerbenden eher die Minderheit darstellen, erhöht die Verpflichtung des aufnehmenden Staates, sie in der Wahrung ihrer Intimsphäre zu schützen.

Im Gegensatz zu fixen Gebäuden muss außerdem gerade bei einem Containergebäude auf ein erträgliches Raumklima sowohl für die Angehaltenen als auch für die Bediensteten geachtet werden.