Mängel in Asylunterkünften im Burgenland

16. Juli 2013

In ihrer ersten Sitzung am 1. Juli 2013 hat das neue Kollegium der Volksanwaltschaft eine gemeinsame Missstandsfeststellung in Bezug auf die Grundversorgung von Asylwerbenden im Burgenland beschlossen. Asylsuchende waren unter menschenunwürdigen Bedingungen untergebracht, Menschenrechtsverletzungen ausgeliefert und einem unleugbaren Gesundheitsrisiko ausgesetzt. Die Verantwortlichen des Landes Burgenland waren über die Mängel informiert und akzeptierten diese stillschweigend über Jahre. Viele Quartiergeber haben es - trotz Verpflichtung laut Unterbringungsverträgen - unterlassen, jegliche Integrationsmaßnahmen zu setzen. Außerdem werden Asylsuchende noch immer ohne Bescheid aus der Grundversorgung entlassen. Dies widerspricht sowohl innerstaatlichen als auch europarechtlichen Vorgaben. Die Volksanwaltschaft empfiehlt eindringlich, dafür Sorge zu tragen, dass die Versorgung in allen Quartieren grundlegenden menschenrechtlichen Standards entspricht.

 

Die gesamte Missstandsfeststellung können Sie hier nachlesen.