Rentenkommission zur Entschädigung von Heimopfern nimmt ihre Arbeit auf

21. Juni 2017

Ab Juli nimmt die Rentenkommission der Volksanwaltschaft zur Entschädigung von Heimopfern ihre Arbeit auf. Der Nationalrat beschloss einstimmig, die Volksanwaltschaft mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe als Dachorganisation nach dem Heimopferrentengesetz (HOG) zu betrauen. Pensionsversicherungsträger oder Sozialministeriumsservice entscheiden künftig über die Zuerkennung von zusätzlichen Renten in der Höhe von Euro 300,-- (brutto für netto) für Personen, die als Kinder und Jugendliche in Heimen, Internaten oder bei Pflegefamilien misshandelt wurden. Grundlage für diese Entscheidungen sind Belege über Entschädigungen durch Opferschutzstellen oder eine begründete Empfehlung des Kollegiums der Volksanwaltschaft. Das Kollegium entscheidet auf Vorschlag der Rentenkommission.

Die Leitung der Rentenkommission übernimmt Volksanwalt Günther Kräuter. Folgende Expertinnen und Experten wurden als Mitglieder der Kommission bestellt:

 

Brigitte DÖRR (Büroleiterin, Unabhängige Opferschutzanwaltschaft)

Dr. Gabriele FINK-HOPF (Vizepräsidentin, OLG Wien)

Dr. Norbert GERSTBERGER (Richter, LG für Strafsachen Wien)

Prim. Dr. Ralf GÖßLER (Kinder- und Jugendpsychiater, KH Hietzing)

Dr. Hansjörg HOFER (Behindertenanwalt)

a. Univ.-Prof. Dr. Michael JOHN (Sozialhistoriker)

Prof. (FH) Mag. Dr. Rainer LOIDL (Soziologe, FH Joanneum Graz)

Dr. Oliver SCHEIBER (Leiter BG Meidling, Vorstandsmitglied Weißer Ring)

Romana SCHWAB (Obfrau, Verein ehemalige Heim- und Pflegekinder)

Mag. Natascha SMERTNIG (Weißer Ring, JKU Linz)

Barbara WINNER, MSc (Psychologin, Kinder- und Jugendanwaltschaft Tirol)

Mag. Hedwig WÖLFL (Psychologin, Die Möwe)