Neue Kommission für Entschädigung von Heimopfern

2. Juni 2017

Die Volksanwaltschaft wird künftig als Dachorganisation fungieren, wenn es um Renten für Personen geht, die als Kinder und Jugendliche Opfer von Missbrauch und Gewalt in Einrichtungen oder bei Pflegeeltern wurden.

Gemäß den neuen Bestimmungen entscheiden Pensionsversicherungsträger oder Sozialministeriumsservice ab 1. Juli 2017 über die Zuerkennung von zusätzlichen Renten in Höhe von 300 Euro monatlich für Personen, die als Kinder und Jugendliche in Heimen, Internaten oder bei Pflegefamilien misshandelt wurden. Grundlage für diese Entscheidungen sind Belege über Entschädigungen durch Opferschutzstellen oder eine begründete Empfehlung des Kollegiums der Volksanwaltschaft.

Die Leitung der Rentenkommission übernimmt Volksanwalt Günther Kräuter. Welche Expertinnen und Experten Mitglieder der Kommission bestellt wurden finden Sie in diesem Artikel.

Volksanwalt Günther Kräuter: „Aus Sicht der Volksanwaltschaft müssen jedoch unbedingt auch Opfer von Gewalt- und Missbrauch in Krankenhäusern miteinbezogen werden, so etwa Betroffene, die als Kinder und Jugendliche in der Wiener Psychiatrie misshandelt wurden.“

Wie ein aus der Steiermark bekannt gewordener Fall Anfang Juni verdeutlicht, dürfen auch die Länder nicht aus der Verantwortung entlassen werden, betont Kräuter. Das Ö1-Morgenjournal berichtete von einem Mann, der in den Sechzigerjahren bei einer Pflegemutter untergebracht wurde, obwohl diese zuvor bereits wegen Kindesmord verurteilt worden war. Der Betroffene wurde Jahre lang schwer misshandelt. Eine Entschädigung vom Land Steiermark bekommt der Mann jedoch derzeit nicht. Die steirische Opferschutzkommission war nur kurze Zeit und nur befristet bis Dezember 2012 tätig, wie die Volksanwaltschaft bereits damals kritisierte.

Kräuter: „Dem Betroffenen empfehle ich die Kontaktaufnahme mit der Volksanwaltschaft hinsichtlich einer Heimopferrente. Ich appelliere jedoch auch an das Land Steiermark, die rund 60 unbehandelten Fälle menschlich zu lösen und für erlittenes Leid zu entschädigen.“ Eine Wiedergutmachung sei ohnehin nicht möglich, eine Geste der Verantwortung dagegen Pflicht.