Europa-Wirtschaftsschule nicht mehr Erasmus-würdig?

6. September 2014

Die Europa-Wirtschaftsschule Wien (EWS) wurde 1964 gegründet, um praxisbezogene, internationale Wirtschaftsstudien anzubieten. Ab dem Jahre 1995 war die EWS als postsekundäre Bildungseinrichtung berechtigt, am Erasmus-Hochschulmobilitätsprogramm der EU, welches zur Gänze aus EU-Mitteln gefördert wird, teilzunehmen.

Ende 2013 strich das BMWFW die EWS aus der Liste der teilnahmeberechtigten Bildungseinrichtungen für das Erasmus-Programm. Das zuständige Ministerium begründete dies mit den seit 2007 strenger gefassten EU-Vorgaben, welche die EWS nicht mehr erfülle.

Der EWS erwachsen dadurch erhebliche Nachteile, so kann sie künftig nicht mehr als „Erasmusschule“ auftreten. Auch die Studierenden, die bei einem Auslandsaufenthalt fortan nicht mehr von der Förderung in Höhe von 330 Euro monatlich profitieren und von den im Ausland anfallenden Studiengebühren befreit werden können, trifft die Maßnahme hart. Jährlich beträfe dies laut EWS etwa 20 Personen.

In der Sendung Bürgeranwalt betonte Volksanwalt Dr. Fichtenbauer sein Unverständnis: Dem Ministerium erwachsen durch die Streichung nämlich keinerlei Vorteile, vielmehr nehme man jungen Menschen die Chance auf Bildung sowie internationale Erfahrungen und Kontakte.

Der Vertreter des BMWFW entgegnete, dass sich der Maßstab für Hochschuleinrichtungen im Erasmus-Programm geändert habe, das Ministerium halte sich nur an die geänderten gesetzlichen Vorgaben. Als einmalige Unterstützung für die Erasmusteilnehmer des nächsten Jahres schlug das Ministerium eine Förderung aus nationalen Mitteln vor. Die Direktorin der EWS sah dies als einen Schritt in die richtige Richtung, nicht jedoch als eine endgültige Lösung für die Zukunft.

„Die gesetzlichen Grundlagen haben sich nicht geändert, auch wenn dies tatsachenwidrig immer wieder vom Ministerium betont wird“, so das Resümee des Volksanwaltes. Die Vorgangsweise des Ministeriums stelle einen Missstand in der Verwaltung dar.

Nachgefragt: Schotterabbau Pichlingersee

Ein Unternehmer wollte nahe des Pichlingersees auf einem seiner Grundstücke 10 Jahre lang Schotter abbauen. Acht Jahre nach der Einreichung wurde zunächst grünes Licht für das Projekt gegeben. Die daraufhin gegründete Bürgerinitiative „Rettet den Pichlingersee“ wandte sich an die Volksanwaltschaft. Sie befürchtete eine massive Lärm- und Staubbelastung für die Badegäste des Linzer Naherholungsgebiets.

In der Sendung vom 22. September 2012 diskutierte die frühere Volksanwältin Mag.a Stoisits mit der Bürgerinitiative, Vertretern des Landes Oberösterreich, der Stadt Linz sowie dem Unternehmer. In der Diskussion zeigte sich, dass Stadt und Land zur geplanten Schottergrube nicht einer Meinung waren: Es wurden bei der Prüfung des Vorhabens unterschiedliche Ergebnisse erzielt.

Nach zwei weiteren Jahren der Prüfung kippte nunmehr der Verwaltungsgerichtshof den Bescheid des Ministeriums: Das Mineralrohstoffgesetz verpflichtet die Montanbehörde, die öffentlichen Interessen an der Genehmigung eines Gewinnungsbetriebsplanes mit den Interessen an seiner Versagung abzuwägen. Außerdem ist ein Konzept über den Abtransport der grundeigenen mineralischen Rohstoffe vorzulegen. Beides sah das Höchstgericht für nicht gegeben an.

Das eingereichte Projekt ist nun faktisch kaum realisierbar, da keine Zufahrtsmöglichkeit für die den Schotter abtransportierenden LKW besteht. Die Stadt Linz als Eigentümer des Transportweges, die neben anderen gegen den Genehmigungsbescheid Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof erhoben hatte, verweigerte bislang das Wegerecht für den Abtransport des Schotters aus der Grube.