Diskriminierung älterer Musikschüler in NÖ?

9. Oktober 2013

Die Volksanwaltschaft beschäftigt sich seit längerem mit der „Verdrängung“ Erwachsener aus dem Musikschulsystem. Anlassfall war eine Musikschule in Niederösterreich. Dort konnte ein Erwachsener bis 2011 zu leistbaren Konditionen Klavier und Klarinette lernen. Aufgrund einer neuen Regelung, die eine Höchstaltersgrenze für die Landesförderung des Musikschulunterrichts vorsieht, haben sich die Kosten für den Musikunterricht für einen älteren Schüler ab 2011 von einem Jahr auf das andere übergangslos vervierfacht – von ca. 1.000 auf 4.000 Euro.

Diese Situation geht auf die Verordnung der NÖ Landesregierung (Musikschulplan) gemäß § 10 des NÖ Musikschulgesetzes zurück. Damit erfolgte die Einführung von Höchstaltersgrenzen für die Landesförderung des Musikschulunterrichts. Je nach Musik-Fach wurden Altersgrenzen zwischen 19 und 28 Jahren eingeführt. Diese Regelung soll nun gesetzlich verfestigt bzw. verschärft werden, wodurch Personen über 24 Jahren größtenteils aus der Förderung für Musikschulunterricht fielen.

Die Volksanwaltschaft kritisiert vor allem das Fehlen von Übergangsregelungen. Viele Schülerinnen und Schüler beginnen einen Musikunterricht mit dem Ziel, einen entsprechenden Abschluss zu erwerben. Für diese stellt es eine besondere Härte dar, wenn sie den Unterricht aufgrund finanzieller Rahmenbedingungen nicht bis zum gewünschten Ende besuchen können.

Volksanwalt Dr. Peter Fichtenbauer diskutierte im ORF Bürgeranwalt am 5. Oktober 2013 mit den Verantwortlichen. Fichtenbauer hob die sozial-kulturelle und pädagogische Bedeutung der musikalischen Erziehung hervor und betonte, dass das Konzept des lebenslangen Lernens auch für den Musikunterricht zu gelten habe. Martina Glatz, Personalvertreterin und Vorsitzende des Musikschullehrerausschusses, ergänzte, dass betroffene Musikschullehrerinnen und Musikschullehrer Angst hätten, ihre Stunden zu verlieren, wenn Erwachsene aus dem System fielen.

Mag. Hermann Dikowitsch von der NÖ Landesregierung entgegnete, dass man bewusst Kindern und Jugendlichen die Musikausbildung anbieten wolle. Derzeit befänden sich mehrere Tausend junge Menschen auf der Warteliste für den Musikunterricht. Mag. Michaela Hahn, Geschäftsführerin des Musikschulmanagement NÖ, betonte, dass mit der Regelung auf der anderen Seite auch viele Jobs für Musikschullehrer geschaffen wurden.

Mag. Dikowitsch sagte in der ORF Sendung zu, einen Diskussionsprozess zu starten, um Härtefälle zu vermeiden und Betroffenen ausreichend Zeit für die persönliche Planung ihrer Fortbildung einzuräumen.

 

Nachgefragt: Kein barrierefreier Zugang zum Theseustempel

Von 2008 bis 2010 fand eine Generalsanierung des denkmalgeschützten Theseustempels im Volksgarten durch die Burghauptmannschaft Österreich statt. Seither wird der Ausstellungsort für moderne und zeitgenössische Kunst genutzt. Für einen barrierefreien Zugang zum Theseustempel hat man im Zuge dieser Sanierung nicht gesorgt. Volksanwältin Mag.a Terezija Stoisits forderte im ORF Bürgeranwalt am 22. Dezember 2012 eine rasche Umsetzung der Barrierefreiheit gemäß Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz. Eine entsprechende Lösung wurde für den Sommer 2013 zugesagt. Passiert ist jedoch nichts.

Im ORF Bürgeranwalt am 5. Oktober 2013 ließ das Kunsthistorische Museum per Email mitteilen, dass die Zustimmung für den Bau einer Rampe von Bundesdenkmalamt, Bundesgärten, Bezirk und MA19 erfolgt sei. Nach Zustimmung durch die MA21 könne die entsprechende Einreichung erfolgen und das Ausschreibungsverfahren beginnen. Die Rampe würde daher mit Beginn der nächsten Ausstellung im April 2014 in Funktion sein.

Volksanwalt Fichtenbauer kritisierte diese Vorgehensweise in der ORF Sendung scharf und sprach von einem „bürokratischen Schimmel, den man heute nicht mehr für möglich hält.“ Die Volksanwaltschaft wird diese Angelegenheit weiter verfolgen.