Baubehörde unternimmt nichts gegen Geruchsbelästigung durch Schweinestall

13. Jänner 2015

Ein 1978 errichteter Schweinemaststall in der Gemeinde Vogau verursacht unzumutbare Geruchsbelästigungen für Anrainerinnen und Anrainer. Manche Stallgebäude werden für die Tierhaltung genützt, obwohl sie nicht bewilligt sind. Die Baubehörde hätte diese Benützung untersagen müssen. Dies ist über mehrere Jahrzehnte nicht erfolgt. Erst 2013 ging die Behörde gegen die Schweinehaltung in den entsprechenden Stallungen vor. Die Behörde hätte außerdem eruieren müssen, ob die Geruchsbelästigung die zulässige Grenze überschreitet und gegebenenfalls einschreiten müssen. Auch dies ist nicht geschehen.

Die Behörde hat zudem mehr als vier Jahre gebraucht, um einen Antrag einer Anrainerin zu erledigen, die darum ersuchte, den Schweinemaststall-Betrieb zu untersagen. Die Volksanwaltschaft kritisiert daher nicht nur die jahrelange Untätigkeit der Baubehörde, sondern auch die lange Verfahrensdauer in Bezug auf den Antrag der Nachbarin.