Schweinemastbetrieb verursacht unerträglichen Gestank

29. Oktober 2014

Der nachbarliche Schweinemastbetrieb besteht seit mehr als 100 Jahren. Im Laufe der Jahrzehnte ist der Betrieb stetig gewachsen – mittlerweile hält der Bauer knapp 500 Schweine im zweistöckigen Stall – Einreichunterlagen oder Aufzeichnungen zu den baulichen Adaptierungen gibt es jedoch nicht. Der unerträgliche Gestank hat bereits dazu geführt, dass die Anrainerin an einer schweren Ammoniak-Allergie und einer daraus resultierenden Depression leidet und aus ihrem Haus ausziehen musste.

Der Schweinebauer selbst suchte im Jahr 2010 um eine nachträgliche Baubewilligung an. Dieses Verfahren wurde durch alle Instanzen bis zur Steiermärkischen Landesregierung geführt, welche die Sache zur neuerlichen Entscheidung im August 2012 an die Gemeinde zurück verwies. Seither hat die Gemeinde Pistorf ein Gutachten zur Ermittlung der Windrichtung und -geschwindigkeit angestrengt, ein weiteres medizinisches Gutachten des Distriktsarztes eingeholt und ebenso ein Nutzungsverbot ausgesprochen, an welches sich der Schweinebauer nicht hält. Eine Entscheidung hat die Gemeinde aber noch immer nicht gefällt.

Volksanwältin Brinek ist empört und fordert:“ Es gibt seit Jahren keine Lösung – hier muss rasch gehandelt werden! Nutzungsverbote müssen kontrolliert und eingehalten werden und insbesondere das Bewilligungsverfahren endlich zu einem Ende kommen.“ Sie ist überzeugt, dass die Gemeinde tätig werden und die Verunsicherung auf allen Seiten beseitigt werden muss, um das Vertrauen in den Rechtsstaat wieder herzustellen.

Nachgefragt: Provisorischer Fußballplatz – seit 30 Jahren!

Bereits im September 2013 berichtete die Sendung „Bürgeranwalt“ über den seit mehr als 30 Jahren bestehenden „provisorischen Fußballplatz“ in der Salzburger Gemeinde Strobl. Ein Anrainerehepaar ist seit Jahren durch den Lärm und die Flutlichtanlage belästigt, die Gemeinde bemüht sich um eine Verlegung der Sportstätte an einen anderen Platz, doch dies scheint nicht so leicht zu sein.

Eine vorläufige Begutachtung bezüglich umwelt- und naturschutzrechtlicher Aspekte wurde von der Salzburger Landesregierung im September 2013 durchgeführt und danach die Gemeinde zur Beschlussfassung über den Flächenwidmungsplan aufgefordert, welcher die Gemeinde auch nachkam. Seitens der Volksanwaltschaft wurde damals auch die baurechtliche Überprüfung der Flutlichtanlage aufgetragen. Doch auch in diesem Fall zogen die Monate ins Land und nichts passierte. Das Training findet nach wie vor am provisorischen Platz statt und das Land hat den vorgelegten Flächenwidmungsplan noch nicht genehmigt. Wie es aussieht wird es dies auch nicht tun.

Volksanwältin Brinek stellt kritisch fest:“ Die Bürgerinnen und Bürger leiden seit Jahrzehnten unter dem Lärm. Die Gemeinde strengt sich an, eine Lösung zu finden, aber das Land entscheidet nicht, weil plötzlich Einwände gegen den Standort erhoben werden. Wie glaubwürdig ist das Land Salzburg?“ Es bleibt zu hoffen, dass dennoch eine Entscheidung getroffen wird – die Volksanwaltschaft bleibt dran!