Aus der alltäglichen Prüftätigkeit der VA - Nur ein Anliegen pro Termin?

13. Februar 2018

Ein verärgerter Wiener wandte sich mit einer Beschwerde über das Magistratische Bezirksamt für den 3. Bezirk  (MBA 3) an die Volksanwaltschaft. Während eines Termins zu einer Meldeangelegenheit beantragte der Mann auch eine aktuelle Abfrage aus dem Melderegister. Er erhielt jedoch die überraschende Auskunft, dass sein Termin sich ausschließlich auf die Meldeangelegenheit beziehen würde. Für die Abfrage aus dem Melderegister müsse er einen neuen Termin vereinbaren. Besonders im Hinblick darauf, dass der Termin des Mannes 15 Minuten früher als geplant stattfand - der Termin davor war abgesagt worden - und er die zuständige Beamtin auch auf den Zeitgewinn aufmerksam gemacht habe, ist diese Vorgehensweise unverständlich.

Nachforschungen der Volksanwaltschaft ergaben, dass es eigentlich durchaus üblich ist, dass Meldebehörden im Rahmen ihrer zeitlichen und personellen Ressourcen auch zusätzliche Anliegen übernehmen. Volksanwalt Fichtenbauer zeigt sich über die Einsicht der Behörde erfreut: „Im Sinne von Bürgerfreundlichkeit und Serviceorientierung, ist es zu begrüßen, dass die MBA 3 den Vorfall bedauert und ihn auch zum Anlass nahm, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Service-Centers ausdrücklich auf die übliche Vorgehensweise hinzuweisen.“