Behörde verweigert Entgegennahme des Antrages
Ein junger Steirer mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen versuchte beruflich Fuß zu fassen. Seine Arbeitsversuche scheiterten jedoch, woraufhin ihm das AMS wegen Arbeitsunfähigkeit das Arbeitslosengeld strich. Ein Anspruch auf eine Invaliditätspension bestand jedoch nicht, weshalb der Betroffene eine Leistung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung beantragen wollte.
Am Sozialamt weigerte sich die Mitarbeiterin jedoch, seinen Antrag entgegenzunehmen, da sie der Ansicht war, dass aufgrund seines Untermietverhältnisses kein Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt bestand. Der junge Mann war sehr besorgt, weil er neben der Familienbeihilfe und dem Pflegegeld der Stufe 2 über kein Einkommen verfügte und auch kein Krankenversicherungsschutz mehr bestand.
Die Volksanwaltschaft veranlasste, dass der Antrag entgegengenommen und bearbeitet wird. Dem Betroffenen wurde rückwirkend eine befristete Leistung der Mindestsicherung in der Höhe von EUR 418,88 zugesprochen.