Volksanwalt Fichtenbauer leitet Prüfverfahren zu Sitzplatzzählung in Schulbussen ein

21. November 2014

Verkehrssicherheit der Kinder darf nicht betriebswirtschaftlichen Interessen zum Opfer fallen

Volksanwalt Peter Fichtenbauer leitet ein Prüfverfahren zur Problematik der überfüllten Schulbusse ein. „Seit 1980 fordert die Volksanwaltschaft den Gesetzgeber auf, das Kraftfahrgesetz im Interesse der Sicherheit der Kinder zu ändern – leider vergebens“, erläutert Fichtenbauer. Die derzeitige Zählregelung des Kraftfahrgesetzes sehe nur zwei Sitzplätze für drei Kinder unter 14 Jahren vor. Kinder unter sechs Jahren würden überhaupt nicht gezählt. „Kinder dürfen dem Gesetzgeber nicht weniger wert sein als Erwachsene. Ich hoffe, dass keiner dieser Busse jemals in einen Unfall verwickelt wird“, bekräftigt Fichtenbauer.

Das Verkehrsministerium habe als Reaktion lediglich eine Aufstockung der Schulbusflotte durch die Länder gefordert. „Dies ist alles andere als ein praktikabler Lösungsansatz. Zumal die Finanzierung dafür nicht gesichert ist und der Kostenersatz für die überwiegend vom Bund finanzierten Freifahrten scheinbar nicht ausreicht, um jedem Schulkind einen Sitzplatz zu garantieren“, so Fichtenbauer, der das Thema daher erneut aufgreift und fordert: „Jedes Schulkind, das mit dem Schulbus mehr als drei Kilometer zurücklegt, soll einen Anspruch auf einen Sitzplatz haben.“

Die Volksanwaltschaft kritisiert seit Jahren die Beförderungsbestimmungen des Kraftfahrge-setztes – so in ihren Parlamentsberichten der Jahre 1980, 2001, 2008 und 2009. Dennoch hat sich an der Lage bisher nichts geändert. „Der Eindruck drängt sich auf, dass betriebs-wirtschaftlichen Rücksichten mehr Gewicht eingeräumt wird als der Sicherheit der Kinder, die auf den Transport mit Schulbussen angewiesen sind“, schließt Fichtenbauer.