Kritik am Einsatz privater Sicherheitskräfte in Krankenhäusern
Die Volksanwaltschaft kritisiert, dass private Sicherheitskräfte in Krankenanstalten zunehmend Aufgaben übernehmen, die nur von medizinischem Personal durchgeführt werden dürfen. So wurden etwa am Landesklinikum Mödling bewusstlose Betrunkene nicht von Ärztinnen oder Ärzten bzw. dem Pflegepersonal betreut, sondern von einem privaten Sicherheitsmann „überwacht“. Die Volksanwaltschaft und der Menschenrechtsbeirat sprechen sich klar gegen diese gesetzwidrige Vorgangsweise aus. Das Gesundheitsministerium hat ebenfalls eine unmissverständliche Klarstellung getroffen.