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Die Volksanwaltschaft
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International

International Ombudsman Institute : ist einzige global agierende Interessensvertretung für unabhängige Verwaltungskontrollorgane. Die rund 140 I.O.I. Mitglieder sind nationale, regionale und lokale Ombudsmann-Einrichtungen aus ca. 75 Staaten. Seit September 2009 ist das Generalsekretariat des I.O.I. in Wien am Sitz der Volksanwaltschaft angesiedelt. Die I.O.I. Kontaktdaten finden Sie hier.

Europäischer Bürgerbeauftragter : Untersucht Beschwerden über Missstände in den EU Institutionen. Privatpersonen mit Wohnsitz in einem EU-Land, aber auch Unternehmen können eine Beschwerde einreichen. Die Kontaktdaten finden Sie hier. Für Fragen der Umsetzung des EU-Rechtes in Österreich ist die Volksanwaltschaft bzw. in Tirol und Vorarlberg auch die Landesvolksanwaltschaft zuständig.

Europäisches Ombudsmann-Institut : Das Europäische Ombudsmann-Institut mit Sitz in Innsbruck ist ein Kompetenzzentrum zum Austausch von Informationen zwischen europäischen Ombudsleuten, Petitionsausschüssen sowie interessierten Wissenschaftlern und Fachleuten. Die Kontaktdaten finden sie hier.

Europarat Der Europarat mit Sitz in Straßburg (Frankreich) hat heute 47 Mitgliedsstaaten und umfasst damit fast alle Staaten Europas. Er wurde am 5. Mai 1949 gegründet, um in ganz Europa gemeinsame und demokratische Prinzipien zu entwickeln. Grundlage hierfür sind die Europäische Konvention für Menschenrechte sowie andere Referenztexte zum Schutz des Einzelnen. Die Kontaktdaten finden sie hier.

Der UNO-Hochkommissar für Menschenrechte (OHCHR) : ist von der Internationalen Gemeinschaft mit dem Schutz und der Förderung der Menschenrechte beauftragt, und setzt sich für deren weltweite Anerkennung und Einhaltung ein. Die Kontaktdaten finden sie hier.

ICC (International Coordinating Comittee of National Institutions for the Promotion and Protection of Human Rights) : Ist ein Zusammenschluss von nationalen Menschenrechtsinstitutionen (NHRI) die sich den Ausbau sowie die Gründung weiterer Menschenrechtsinstitutionen zum Ziel gesetzt hat. Die Kontaktdaten finden sie hier.

SPT (Subcommittee on Prevention of Torture and other Cruel, Inhuman or Degrading Treatment or Punishment): ist ein Fachausschuss (Besuchsmechanismus) des UN-Menschenrechtssystems, dessen Aufgabe die Prävention von Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe darstellt. Das SPT wurde im Jahr 2007 ins Leben gerufen. Die Kontaktdaten finden sie hier.

CPT : Das CPT ist ein Komitee, das Hafteinrichtungen besucht, um zu prüfen, wie Menschen behandelt werden, denen die Freiheit entzogen ist. Beispiele für solche Einrichtungen sind Gefängnisse, Jugendhaftanstalten, Polizeireviere, Abschiebehafteinrichtungen und psychiatrische Kliniken. Der vollständige Name des CPT ist „Europäisches Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe“. Dies weist auf zwei wichtige Merkmale hin: Geografisch deckt das Komitee Europa ab, thematisch nicht nur „Folter“, sondern eine ganze Reihe von Situationen, die zu „unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe“ führen können. Die Kontaktdaten finden sie hier.