Massive Lärmbelästigung vom benachbarten Golfplatz

30. April 2016

In der oberösterreichischen Gemeinde Pfarrkirchen beschweren sich die Anrainer des Golfplatzes, dass auch an Sonntagen der Rasen schon in aller Früh gemäht wird. Die Lärmschutzverordnung der Gemeinde, die ein Mähverbot an Sonn- und Feiertagen bzw. für die Nachtstunden vorsieht, gilt allerdings nicht für den Golfplatz.

Bereits seit 2003 führte die betroffene Familie Gespräche mit dem Bürgermeister und dem Golfplatzbetreiber, auch beschwerten sie sich mehrfach bei der BH und dem Amt der OÖ Landesregierung – jedoch ohne Erfolg.

Bereits seit 1999 gibt es Lärmschutzverordnungen in der Gemeinde, diese wurden jedoch zwischenzeitlich einmal geändert und ein weiteres Mal gar wegen Gesetzwidrigkeit aufgehoben. Die nun gültige Verordnung beinhaltet Verbotszeiten für Sonn- und Feiertage zur Gänze, Montag bis Samstag in den Nachtstunden und samstags darüber hinaus in der Mittagszeit. Alle Haushalte müssen sich daran halten, nur der Golfplatz ist ausgenommen.

Volksanwältin Brinek kritisiert das Vorgehen der Gemeinde scharf: „Das ist der einzig mir bekannte Fall, wo ein Sportplatz vom Anrainer geschützt wird und nicht der Anrainer vor dem Lärm durch den Sportplatz. Am Golfplatz dürfte 7 Tage die Woche, 24 Stunden lang gemäht werden, das ist meines Erachtens trotz Turnieraustragungen absolut unnötig!“ Aus Sicht der Volksanwaltschaft ist die nun gültige Verordnung wiederum gesetzeswidrig. Die Auflagefrist wurde nicht eingehalten und die betroffenen Bürger nicht einbezogen. Brinek fordert abschließend: „Zurück an den Start. Die Verordnung muss aufgehoben und ein ordentliches Ermittlungsverfahren durchgeführt werden. Eine Lärmschutzverordnung soll vor Lärm schützen und das örtliche Gemeinschaftsleben darf nicht gestört werden. Auch Nachbarn eines Golfplatzes haben ein Recht auf Sonntagsruhe!“

 

Sind Nichtansässige in Wiener Neudorf Badegäste „zweiter Klasse“?

Die Volksanwaltschaft kritisiert bereits seit Jahren die Ungleichbehandlung von Badegästen in Wiener Neudorf. Mitte April standen in den frühen Morgenstunden wieder einmal zahlreiche Menschen vor dem Gemeindeamt in Wiener Neudorf Schlange, um eine der letzten günstigen Saisonkarten für den Kahrteich zu bekommen. Die in Wiener Neudorf gemeldeten Bürgerinnen und Bürger konnten hingegen schon viel früher die billige Saisonkarte erwerben.

Gemäß Gemeinderatsbeschluss aus dem März 2012 können Nichtortsansässige zwar Saisonbadekarten erwerben, allerdings nur zwischen 15. und 30. April, darüber hinaus steht für sie nur ein Kontingent von 200 Karten zur Verfügung. Klarerweise waren die Karten bereits nach wenigen Stunden vergeben und zahlreiche Menschen, die sich im Morgengrauen darum angestellt hatten, mussten verärgert wieder gehen.

Die Marktgemeinde Wiener Neudorf wurde von der Volksanwaltschaft wiederholt aufgefordert, eine EU-rechtskonforme und verfassungskonforme Vergabe zu ermöglichen – bis heute ohne Erfolg. Der zwischenzeitlich neu gewählte Bürgermeister argumentiert die fortgesetzte Ungleichbehandlung mit der besonderen Feinstaubbelastung seiner Bürgerinnen und Bürger durch die Nähe zur Autobahn. Volksanwältin Brinek dazu: „Die Beeinträchtigung durch die Nähe zur A2 muss an anderer Stelle geklärt werden und darf nicht mit einer Ungleichbehandlung aufgewogen werden. Ich fordere nochmals, dass alle Menschen ausnahmslos Saisonbadekarten zu den gleichen Zeiten und Bedingungen erwerben können!“