Mängel bei der Mindestsicherung

27. Mai 2014

Die Volksanwaltschaft stellt Mängel beim Vollzug des Mindestsicherungsgesetzes durch das Land Wien fest.

So wird öfter die gesetzlich vorgeschriebene Bearbeitungsdauer von drei Monaten überschritten. Dies ist für die Betroffenen unzumutbar, da sie existentiell auf finanzielle Unterstützung der Gemeinschaft angewiesen sind. In anderen Fällen stellte die Volksanwaltschaft fest, dass die MA 40 die Höhe der Mindestsicherung rechtswidrig bemessen hat und Hilfesuchende weniger Unterstützung erhielten, als ihnen rechtlich zusteht. So wurde in einem Fall das Pflegegeld der Tochter zu Unrecht angerechnet. In weiteren, mehreren Fällen hat die MA 40 Leistungen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung rechtswidrig zurückgefordert. Ebenso wurden Anträge als zurückgezogen betrachtet, obwohl alle Voraussetzungen für den Erhalt einer Mindestsicherung vorlagen.

Die Volksanwaltschaft betont in ihrem Bericht an den Nationalrat und Bundesrat (2013), dass die 15a B-VG Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern über die Bedarfsorientierte Mindestsicherung einzuhalten ist.