Lärm-und Rauchbelästigung durch Kulturverein

10. Mai 2014

In St. Pölten gibt es ein großes Freigelände, den so genannten Sonnenpark. Dieser wird nicht nur von Erholungssuchenden zum Spazierengehen sowie von Kindern zum Spielen genutzt. Die Stadt St. Pölten hat auch einen Teil des Geländes einem Kulturverein überlassen, der in und außerhalb der vorhandenen Gebäude in der schönen Jahreszeit zahlreiche Veranstaltungen einschließlich Bewirtung der Gäste abhält. Dass diese Veranstaltungen mit Lärm bis lange nach Mitternacht verbunden sind, kritisierte ein Anrainer. Auch hielt er auf Fotos fest, dass dieses an sich schöne Gelände durch Unrat verunstaltet wird und die Veranstaltungsgebäude wegen baulicher Mängel ungeeignet wirken.

Volksanwalt Dr. Fichtenbauer kritisierte in der Sendung, dass die Stadt St. Pölten Bürgerbeschwerden ignoriert habe. Es zeigte Fotos, auf denen baufällig wirkende Gebäude, die der Magistrat St. Pölten als Veranstaltungsstätte genehmigt hatte und freiliegende elektrische Leitungen deutlich zu sehen waren. Auch vom Beschwerdeführer fotografierte Autowracks und alte Möbel, die auf dem Gelände offenbar „entsorgt“ wurden, waren zu sehen. Der Volksanwalt wies die Behörde auf ihre Verantwortung hin, diese Zustände nicht zu dulden.

Ein Vertreter des Magistrats St. Pölten entgegnete, dass bereits ein Auftrag an den Verein ergangen sei, die elektrischen Mängel vor der nächsten Veranstaltung zu beseitigen. Zudem habe ein Sachverständiger festgestellt, dass keine Gefahr durch die Kabel gegeben sei, weil sie nicht stromführend seien. Ein Vertreter des Vereins ergänzte, dass das Autowrack und anderer Abfall bereits entsorgt worden seien. Die Reparatur der elektrischen Leitungen sei gerade in Gange. Der Kritik des Beschwerdeführers, dass unerlaubt Lagerfeuer entzündet worden seien, hielt der Vertreter des Magistrats entgegen, dass auf dem Veranstaltungsgelände Feuer in einer Feuerschale erlaubt und durch die Feuerwehr kommissioniert worden sei. In einem Fall habe es an einem anderen Platz ein unerlaubtes Lagerfeuers gegeben, woraufhin ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet worden sei.

Volksanwalt Dr. Fichtenbauer forderte, dass sich die Behörde ihrer Verantwortung bewusst werde und das tun solle, wozu sie verpflichtet sei. Sie sei vor allem angehalten, die Einhaltung der Vorschriften stärker zu kontrollieren. Denn die Freiheit des einen ende dort, wo die Freiheit des anderen beginne.